Unter Sonderbetriebseinnahmen (SBE – auch Sondervergütung genannt) versteht man Erträge eines einzelnen Gesellschafters, die er durch seine Beteiligung an einer Personengesellschaft erhält.
Darunter können beispielsweise Mieterträge oder Provisionen fallen. Die Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens (Sonderbetriebsausgaben und -einnahmen) werden in die Ermittlung des Gewerbeertrags einbezogen.