Die Steuerfahndung (Steufa) wird durchgeführt, wenn es einen Verdacht auf ein Steuervergehen (Steuerhinterziehung) gibt. Es werden Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten untersucht.
Nach § 208 AO hat die Steuerfahndung folgende Aufgaben:
- die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
- die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
- die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle