Steuerfahndung

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Die Steuerfahndung (Steufa) wird durchgeführt, wenn es einen Verdacht auf ein Steuervergehen (Steuerhinterziehung) gibt. Es werden Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten untersucht.

Nach § 208 AO hat die Steuerfahndung folgende Aufgaben:

  • die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
  • die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
  • die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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