Steuerfahndung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Steuerfahndung (Steufa) wird durchgeführt, wenn es einen Verdacht auf ein Steuervergehen (Steuerhinterziehung) gibt. Es werden Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten untersucht.

Nach § 208 AO hat die Steuerfahndung folgende Aufgaben:

  • die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
  • die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
  • die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

GWÖ
Aktuelles

Gemeinwohlbilanzierung

Förderung durch die NBank jetzt nutzen Nachhaltiges Wirtschaften gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung, auch wenn es gerade nicht überall auf der Agenda steht. Themen