§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Übungsleiterfreibetrag

Mit dem Übungsleiterfreibetrag, auch Übungsleiterpauschale genannt, können Vereine ihre ehrenamtlich tätigen Ausbilder, Dozenten, Pfleger, Erzieher oder Künstler entlohnen. Der Ehrenamtler muss bis zu der gesetzlich festgelegten Vergütungsgrenze keine Einkommensteuer zahlen und auch der Verein hat keine Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.

vgl. auch Ehrenamtspauschale und unseren Blog: steuerfreie Bezüge

Related Begriffe

Aktuelle Beiträge

Schwarzarbeit
Aktuelles

Regierung verstärkt Kampf gegen Schwarzarbeit

Stolze 164 Seiten hat der Anfang August vom Bundeskabinett gebilligte Referentenentwurf (PDF) ↗ des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung