Durch die Ehrenamtspauschale können ehrenamtliche Mitarbeiter und Helfer von Ihrem Verein entlohnt werden. Bis zur gesetzlich vorgegebenen Vergütungsgrenze ist dieser Lohn steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Ehrenamtspauschale kann ausschließlich für eine nebenberufliche Tätigkeit in Anspruch genommen werden. Anders als bei der Übungsleiterfreibetrag kann die Ehrenamtspauschale für jede ehrenamtliche Arbeit gewährt werden.

Aktuelles
Betriebliche Altersvorsorge
Ein Arbeitnehmer hat die Möglichkeit sich für das Alter über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abzusichern. Auch Arbeitgeber können sich entscheiden ihre Arbeitnehmer im Rahmen der