Ehrenamtspauschale

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Durch die Ehrenamtspauschale können ehrenamtliche Mitarbeiter und Helfer von Ihrem Verein entlohnt werden. Bis zur gesetzlich vorgegebenen Vergütungsgrenze ist dieser Lohn steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Ehrenamtspauschale kann ausschließlich für eine nebenberufliche Tätigkeit in Anspruch genommen werden. Anders als beim Übungsleiterfreibetrag kann die Ehrenamtspauschale für jede ehrenamtliche Arbeit gewährt werden.

vgl. auch unseren Blog: steuerfreie Bezüge


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Kauf auf Rechnung
Aktuelles

Kauf auf Rechnung

Risiko Schuldenfalle für Unternehmer? Warum ist „Kauf auf Rechnung“ so beliebt? Der Kauf auf Rechnung gehört zu den beliebtesten Zahlungsmethoden im E-Commerce – sowohl bei

Unternehmensnachfolge
Aktuelles

Unternehmensnachfolge

Wie Sie den richtigen Nachfolger finden – Fortsetzung unseres Leitfadens In unserem vorherigen Blogbeitrag haben wir bereits die grundlegenden Überlegungen zur Unternehmensnachfolge behandelt. Wenn Sie