Durch die Ehrenamtspauschale können ehrenamtliche Mitarbeiter und Helfer von Ihrem Verein entlohnt werden. Bis zur gesetzlich vorgegebenen Vergütungsgrenze ist dieser Lohn steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Ehrenamtspauschale kann ausschließlich für eine nebenberufliche Tätigkeit in Anspruch genommen werden. Anders als bei der Übungsleiterfreibetrag kann die Ehrenamtspauschale für jede ehrenamtliche Arbeit gewährt werden.

Zahl des Monats
Zahl des Monats Juni – 4
Unsere Zahl des Monats betrifft die Pflegeversicherung, denn der Beitrag in der Pflegeversicherung steigt zum 01.07.2023 für Kinderlose Arbeitnehmer auf 4% an. Nachweis der Elterneigenschaft