Umlaufvermögen

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Zum Umlaufvermögen (UV) zählen alle Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter, die nicht dauerhaft dem Betrieb dienen. Das Umlaufvermögen ist zu einer kurzfristigen Nutzung bestimmt, da es schnell veräußert verarbeitet oder verbraucht wird. Darunter fallen insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse und Waren sowie Bank- und Kassenbestände. Es wird auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführt. Das Umlaufvermögen bildet zusammen mit dem Anlagevermögen das Gesamtvermögen.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Inventur
Aktuelles

Vorgehen bei einer Inventur

Was Unternehmer jetzt wissen müssen Während viele Unternehmen in den Jahresendspurt starten, steht ein Pflichttermin bereits im Kalender: Die Inventur zum Jahresende. Für die meisten

Mitarbeitervorstellung Marina
über plietsch!

Marina

Unsere Mitarbeitervorstellung im November Seit wann bist du bei plietsch? Seit 15.08.2021 Berufserfahrung und Qualifikation BA Wirtschaftswissenschaften – Schwerpunkt Marketing, Content Creator Welche Aufgaben nimmst