Umlaufvermögen

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Zum Umlaufvermögen (UV) zählen alle Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter, die nicht dauerhaft dem Betrieb dienen. Das Umlaufvermögen ist zu einer kurzfristigen Nutzung bestimmt, da es schnell veräußert verarbeitet oder verbraucht wird. Darunter fallen insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse und Waren sowie Bank- und Kassenbestände. Es wird auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführt. Das Umlaufvermögen bildet zusammen mit dem Anlagevermögen das Gesamtvermögen.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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