Zum Umlaufvermögen (UV) zählen alle Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter, die nicht dauerhaft dem Betrieb dienen. Das Umlaufvermögen ist zu einer kurzfristigen Nutzung bestimmt, da es schnell veräußert verarbeitet oder verbraucht wird. Darunter fallen insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse und Waren sowie Bank- und Kassenbestände. Es wird auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführt. Das Umlaufvermögen bildet zusammen mit dem Anlagevermögen das Gesamtvermögen.

Zahl des Monats
Zahl des Monats Juni: 7.000
7.000 Genossenschaften in Deutschland 2025 ist das Jahr der Genossenschaften: Wir feiern 175 Jahre Genossenschaftswesen in Deutschland und zugleich hat die UNO das „Internationale Jahr