Umlaufvermögen

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Zum Umlaufvermögen (UV) zählen alle Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter, die nicht dauerhaft dem Betrieb dienen. Das Umlaufvermögen ist zu einer kurzfristigen Nutzung bestimmt, da es schnell veräußert verarbeitet oder verbraucht wird. Darunter fallen insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse und Waren sowie Bank- und Kassenbestände. Es wird auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführt. Das Umlaufvermögen bildet zusammen mit dem Anlagevermögen das Gesamtvermögen.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Phantomlohn
Aktuelles

Arbeitgeberrisiko Phantomlohn

Viele Arbeitgeber unterschätzen ein Risiko, das bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) immer wieder zu hohen Nachzahlungen führt: Den sogenannten Phantomlohn. Insbesondere bei Minijobs kann

Testament
Aktuelles

Voraussetzungen für ein wirksames Testament

So sichern Sie Ihren letzten Willen ab Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu regeln. Damit Ihr letzter Wille jedoch