In das Vereinsregister (VR) werden alle nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches gebildeten Vereine eingetragen, die dies beantragen. Mit der Eintragung erlangt der Verein die Rechtsfähigkeit, er kann somit Träger von Rechten und Pflichten sein. Mit der Eintragung wird aus dem Verein ein eingetragener Verein, der das Kürzel e.V. führen kann. Im Rahmen des Registerrechts wird der Vereinsregister bei den Amtsgerichten geführt.

Aktuelles
Warum steigen Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen?
Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland sind in diesem Jahr teilweise mehrfach angehoben worden. Darüber hatten wir bereits Anfang 2025 berichtet. Auch für