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Va Vc Vd Ve Vf Vg Vi Vk Vl Vo Vp Vs Vu Vv Vw Vz
Vob Vol Vor

Vorsteuer

Bei der Vorsteuer (VSt) handelt es sich um von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge, die unter den Voraussetzungen des § 15 UStG ➚ bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend gemacht werden können.

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