Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist dreistufig aufgebaut:
- Verwaltungsgericht (VerwG)
- Oberverwaltungsgericht (OVG)
- Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Die Verwaltungsgerichte bilden die unterste Ebene der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In Deutschland gibt es 51 Verwaltungsgerichte. Sie überprüfen Entscheidungen von Behörden und entscheiden in erster Instanz über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.