Vorsteuerüberhang

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Ein Vorsteuerüberhang entsteht, wenn ein umsatzsteuerlicher Unternehmer in einem Voranmeldezeitraum höhere Vorsteuern erklärt, als er seinerseits an Umsatzsteuer abführen muss. In der Folge erhält er eine Gutschrift durch das Finanzamt.

In manchen Fällen bietet es sich an die Belege, aus denen der Vorsteuerüberhang (im Wesentlichen) besteht, an das Finanzamt zu übermitteln, um Rückfragen zu vermeiden.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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