Wohnungseigentumsgemeinschaft

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Gehört ein Haus oder eine Wohnanlage (oder einzelnes Haus) mehreren Eigentümern zusammen, spricht man juristisch von einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder nur Eigentümergemeinschaft, kurz WEG. Sie gilt als Zwangsgemeinschaft, da man diese nicht kündigen kann. Die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und im Verhältnis zur Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) werden durch die Teilungserklärung und das Gesetz bestimmt: „Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht“ (Wohnungseigentumsgesetz) sowie das BGB.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Testament
Aktuelles

Voraussetzungen für ein wirksames Testament

So sichern Sie Ihren letzten Willen ab Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu regeln. Damit Ihr letzter Wille jedoch

Digitalisierung
Aktuelles

Schleppende Digitalisierung bei Behörden

Ein neues Portal der Bundesregierung soll Abhilfe schaffen Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt in Deutschland vielerorts nur langsam voran. Lange Bearbeitungszeiten, doppelte Dateneingaben und