Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

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Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine Rechtsform, die ausschließlich für Versicherer vorgesehen ist. Mitglieder und Träger des VVaG sind die Versicherungsnehmer.

Der VVaG entspricht somit dem Genossenschaftsgedanken. Die Arbeitsgemeinschaft der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit e.V. ➚ ist die Interessenvertretung der Versicherungsvereine.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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