Steuerfreiheit für Impfhelfer in der Pandemie

Wie das Finanzministerium von Baden-Württemberg mitteilt ➚, gelten für Helfer in Impfzentren in den Jahren 2020 und 2021 steuerliche Erleichterungen. Dies gilt nunmehr auch, wenn das Impfzentrum selbst einen privaten Betreiber hat oder die Mitarbeiter über einen privaten Personaldienstleister angestellt sind.

Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, die sonst bei gemeinnützigen Organisationen oder der öffentlichen Hand greifen, wurden für die Pandemie ausgeweitet, so dass die Regelungen unabhängig von der jeweiligen Struktur vor Ort für alle ehrenamtlichen Helfer gelten.

Wer aktiv an der Impfung mitwirkt, z.B. durch Aufklärungsgespräche, erhält Einkünfte bis zur Höhe der Übungsleiterpauschale (2020: 2.400 € und 2021: 3.000 €) steuerfrei. Für die Mitarbeit in der Verwaltung und Organisation von Impfzentren können Einkünfte bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale (2020: 720 €, 2021: 840 €) steuerfrei erzielt werden. In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass es sich lediglich um nebenberufliche Einkünfte handelt.

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