Steuernummer im Impressum? Besser nicht!

Einen Leitfaden für das Impressum hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) seit längerem nicht mehr veröffentlicht. Dennoch gibt es grundsätzliche Informationen zur Impressumspflicht auf der Website des BMJ ➚. Geregelt sind die Pflichtangaben für ein Impressum demnach im § 5 des Telemediengesetzes (TMG) ➚. Nach Absatz 1 Nr. 6 sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben. Die Steuernummer gehört jedoch nicht zu den Pflichtangaben.

Warum wird die Steuernummer trotzdem oftmals angegeben?

Eine Pflicht dazu gibt es, wie bereits erwähnt, nicht. Wir vermuten, dass diese Nummer angegeben wird, da das Impressum letztlich den Zweck hat, die Geschäftsangaben – analog zu einem Geschäftsbrief – im Internet bereitzustellen.

Als Unternehmer muss jedoch bei der Rechnungsstellung (gem. § 14 Absatz 4 Nr. 2 UStG ➚) die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Ausgehend von diesem Wissen wird die Steuernummer dann auch oftmals im Internet preisgegeben.

Was spricht gegen die Steuernummer?

Die Steuernummer wird in der (internen) Kommunikation zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt verwendet. Sie dient unter anderem auch zur Klärung der Ansprechpartner und Zuständigkeit.

Um einen ausreichenden Schutz Ihrer persönlichen (Steuer-)Daten beim Finanzamt zu gewährleisten empfehlen wir Ihnen, diese Nummer möglichst nicht an Dritte weiterzugeben. (Banken, Steuerberater und ähnliche einmal ausgenommen.) So tragen Sie dazu bei, dass Ihre Steuerdaten nicht versehentlich in falsche Hände geraten. Oder wollen Sie, dass Ihre Mitbewerber die Daten durch ein Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter ausspähen können?

Deshalb sollten Sie als Unternehmer grundsätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, um diese auf Ihren Rechnungen (und im Impressum) angeben zu können.

Wie erhalte ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird auf Anfrag (beim Finanzamt) durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben.

Wann wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer erteilt?

Diese soll vom erteilt BZSt werden. Aktuell macht das BZSt noch keine Angaben darüber, wann die Voraussetzungen für die Erteilung dieser Nummer vorliegen werden. 

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll – parallel zur Steuer-Identifikationsnummer für Privatpersonen – eine eindeutige Zuordnung von Unternehmen ermöglichen.

Update vom 20.07.2022:

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