Zahl des Monats Juni - 300

Zahl des Monats Juni – 300

Unsere Zahl des Monats im Juni ist die 300genau genommen 300€ –  so hoch ist die Energiepreispauschale, die der Staat an alle Erwerbstätigen im Jahr 2022 zahlt. Dies wurde neben weiteren Maßnahmen vom Koalitionsausschuss am 23.03.2022 beschlossen und im Mai durch Bundestag und Bundesrat beschlossen. Lohnsteuerpflichtige Erwerbstätige in den Steuerklassen 1 bis 5 sollen die Pauschale als Zuschuss zum Gehalt über die Lohnabrechnung erhalten.

D.h. Arbeitgeber sind in der Regel zur Abwicklung der Auszahlung zugunsten der berechtigten Arbeitnehmer verpflichtet. Die Auszahlung soll einmalig im September erfolgen.

Die Pauschale ist zwar sozialversicherungsfrei, unterliegt allerdings der Einkommensteuer. Die Steuerbelastung richtet sich nach dem individuellen Steuersatz. Selbstständigen soll die Pauschale als Vorschuss über eine Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung zufließen.

Die Energiepreispauschale gehört zum Entlastungspaket 2022, mit dem die Folgen des Ukrainekriegs bzw. der daraus folgenden Inflation gemildert werden sollen. Im Bereich Steuern sind neben der Energiepreispauschale folgende Beschlüsse enthalten:

  • ein einmaliger Kinderbonus von 100 € je Kind (Auszahlung im Juli 2022)
  • die rückwirkende Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf 1.200 € zum 1.1.2022
  • die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrages auf 10.347 € zum 1.1.2022
  • die als „Tankrabatt“ bekannte Senkung der Mineralölsteuer auf den europäischen Mindestsatz

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