In unserem Steuerkalender finden Sie alle Steuerfristen und Termine pro Monat
Wichtig zu wissen:
- Fällt ein Termin oder eine Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich dieser auf den nächsten Werktag.
- Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss dem Finanzamt immer spätestens um 24:00 Uhr vorliegen
- Für Steuerzahlungen gibt es grundsätzlich eine Zahlungs-Schonfrist von drei Tagen (§ 240 Abs. 3 AO)
- SV-Beiträge müssen immer spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats gezahlt sein