Pflegebeitrag

Zahl des Monats Juni – 4

Unsere Zahl des Monats betrifft die Pflegeversicherung, denn der Beitrag in der Pflegeversicherung steigt zum 01.07.2023 für Kinderlose Arbeitnehmer auf 4% an.

Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmern erforderlich

Mit Beginn des zweiten Halbjahres 2023 bringt die Pflegeversicherung eine bedeutende Veränderung mit sich. Ab dem 1. Juli 2023 wird ein Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmern zur Voraussetzung für die Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung. Diese Maßnahme hat das Ziel, die finanzielle Belastung gerechter auf alle Versicherten zu verteilen und einen angemessenen Beitrag zur Pflegeversicherung zu gewährleisten. In diesem Blogbeitrag gehen wir auf die Hintergründe, die Auswirkungen auf Arbeitnehmer und die Pflegeversicherung ein.

Warum gibt es eine Beitragserhöhung?

Die Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen angesichts der demografischen Entwicklung. Die Zahl der älteren Menschen nimmt stetig zu, während die Zahl der Erwerbstätigen abnimmt. Um die Finanzierung der Pflege langfristig sicherzustellen, ist eine Anpassung der Beiträge unvermeidlich. Bisher wurden die Beiträge zur Pflegeversicherung allein anhand des Einkommens der Arbeitnehmer berechnet. Dies führte jedoch zu Ungerechtigkeiten, da kinderlose Versicherte im Vergleich zu Versicherten mit Kindern weniger Beiträge leisteten.

Was ist neu?

Um eine gerechtere Verteilung der Belastungen der Pflegeversicherung zu gewährleisten, wurde beschlossen, ab dem 1. Juli 2023 eine geänderte Berücksichtigung der Kinder von Arbeitnehmern einzuführen. Auslöser hierfür war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 22.04.2022 ↗, durch den die bisher fehlende Berücksichtigung der unterschiedlichen Anzahl der Kinder in der Pflegeversicherung als verfassungswidrig eingestuft wurde.

Arbeitnehmer müssen nun nachweisen, wie viele Kinder sie haben, um von der Berücksichtigung zu profitieren. Dieser Nachweis kann durch eine Geburtsurkunde oder andere geeignete Dokumente erbracht werden. Die Nachweise sind dem Arbeitgeber vorzulegen.

Neue Beitragssätze

Die folgenden Beitragssätze wurden am 26.05.2023 verabschiedet und gelten ab dem 01.07.2023:

Beitrag fürGesamtbeitragArbeitnehmerArbeitgeber
Kinderlose4,00%2,30%1,70%
Eltern mit einem Kind
(Beitragssatz bleibt lebenslang bestehen)
3,40%1,70%1,70%
Eltern mit 2 Kindern3,15%1,45%1,70%
Eltern mit 3 Kindern2,90%1,20%1,70%
Eltern mit 4 Kindern2,65%0,95%1,70%
Eltern mit 5 und mehr Kindern2,40%0,70%1,70%
Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.

Auswirkungen auf Arbeitgeber

  • Der Arbeitgeberbeitrag steigt von 1,525% auf 1,7%
  • Erhöhter Aufwand in der Lohnabrechnung, da für jedes Kind eines Arbeitnehmers Nachweise erbracht und Daten erfasst werden müssen

Auswirkungen auf Arbeitnehmer

  • Für kinderlose Arbeitnehmer bedeutet die Beitragsanhebung eine finanzielle Belastung, da ihr Anteil am Beitrag von bisher 1,875% auf 2,3% steigt.
  • Für Arbeitnehmer mit einem Kind steigt der Beitragsanteil von bisher 1,525% auf 1,7%.
  • Für Arbeitnehmer mit mehr als einem Kind sinkt der Anteil an den Beiträgen.
  • Arbeitnehmer mit Kindern hingegen bleiben von der Beitragsanhebung verschont, sofern sie den Nachweis ihrer Elterneigenschaft erbringen.

Auswirkungen auf die Pflegeversicherung

  • Die Beitragsanhebung stellt eine wichtige Maßnahme zur Sicherung der Finanzierung der Pflegeversicherung dar. Mit steigenden Pflegekosten und der alternden Bevölkerung ist es notwendig, die Einnahmen der Pflegeversicherung zu erhöhen, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen. Ob der aktuelle Beitragsschritt dafür ausreichend ist, wird von verschiedenen Verbänden bezweifelt.
  • Durch die bessere Einbeziehung der Elterneigenschaft bei der Beitragsanpassung wird das Urteil des Verfassungsgerichts berücksichtigt.
  • Die zusätzlichen Einnahmen aus der Beitragsanhebung können dazu beitragen, die Qualität der Pflegeleistungen zu verbessern, Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen und die Bezahlung in der Pflege zu verbessern.

Die Änderungen bringen für Sie als Arbeitgeber zeitlichen Aufwand mit -> Derne unterstützen wir Sie bei den Inforschreiben an Ihre Mitarbeiter und der Erfassung der Nachweise für die Elterneigenschaft.

Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen,

nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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