37,60 ist der einheitliche Rentenwert in ganz Deutschland
Zum 1. Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld.
Die Rentenangleichung zwischen Ost und West ist ein Thema, das viele Menschen in Deutschland bewegt. Lange Zeit gab es unterschiedliche Rentenwerte in Ost und West, was zu Ungerechtigkeiten führte. Am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zur Anpassung der Renten zugestimmt. Sie kann daher wie geplant in Kraft treten.
Rentenangleichung Ost-West
Ab dem 1. Juli 2023 erhalten alle Rentnerinnen und Rentner eine Rentenerhöhung. Im Westen beträgt die Erhöhung 4,39 Prozent, während im Osten sogar eine Erhöhung von 5,86 Prozent vorgesehen ist. Damit wird erstmals seit der Wiedervereinigung ein einheitlicher Rentenwert von 37,60 Euro in ganz Deutschland gelten. Diese Rentenerhöhung ist ein wichtiger Schritt, um die Rentenlücke zwischen Ost und West zu schließen und gleiche Lebensbedingungen für alle Rentnerinnen und Rentner zu schaffen.
Jährliche Anpassung
Die Rentenangleichung ist jedoch kein einmaliges Ereignis. Um eine gerechte Rentenpolitik sicherzustellen, erfolgt eine jährliche Anpassung der Rentenwerte. Der neue Rentenwert wird jedes Jahr zum 1. Juli per Verordnung von der Bundesregierung festgelegt. Dadurch wird die Rente an die Veränderungen der Löhne und Gehälter angepasst, um die Rentnerinnen und Rentner angemessen zu unterstützen.
Auswirkungen für Landwirtinnen und Landwirte
Die Rentenangleichung betrifft nicht nur Rentnerinnen und Rentner im Allgemeinen, sondern hat auch Auswirkungen auf spezifische Gruppen wie Landwirtinnen und Landwirte. Der allgemeine Rentenwert in der Landwirtschaft beträgt im Westen 17,36 Euro und im Osten 17,33 Euro.