Quo vadis ist latenisch für „wohin gehst du“. Und genau das ist die Frage in Sachen Arbeitszeiterfassung. Denn wie sich die Arbeitszeiterfassung der Zukunft entwickelt, ist aktuell unklar. Auf der einen Seite wird in der Arbeitswelt, nicht erst durch Digitalisierung Homeoffice, eine immer größere Flexibilität ermöglicht. Auf der anderen Seite zeigt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichtes, dass die derzeitige Gesetzgebung zur Zeiterfassung diese Flexibiliserung nur wenig berücksichtigt. Ein vorgestellter Gesetzesentwurf wurde durch das Bundesministerium für Arbeit zurückgezogen. Wie eine Neuentwicklung aussieht ist nun weiter offen.
Die Bedeutung der Arbeitszeiterfassung
Die Arbeitszeiterfassung hat in den letzten Jahren eine bedeutende Veränderung durchgemacht. Früher wurden die Arbeitsstunden oft manuell auf Papier erfasst, doch heute werden digitale Lösungen immer häufiger eingesetzt. Parallel hat auch das Modell der Vertrauensarbeitszeit Schule gemacht. Hier werden die Arbeitszeiten gar nicht mehr erfasst, Hauptsache ist, dass die Arbeit erledigt wird.
Grundsätzlich gilt: Die Arbeitszeiterfassung ist nicht nur für den Arbeitgeber wichtig, sondern auch für Arbeitnehmer. Sie trägt zur Einhaltung von Arbeitszeitregelungen und -gesetzen bei und hilft, Überstunden zu verhindern oder zu kompensieren. Arbeitnehmer können von einer korrekten Arbeitszeiterfassung profitieren, indem sie sicherstellen, dass ihre Arbeitszeit angemessen vergütet wird.
Betriebsräte befürworten umfassende Arbeitszeiterfassung
Einige Betriebsräte fordern daher eine umfassende Arbeitszeiterfassung in Unternehmen. Offenbar nutzen einige Betriebsräte die Phase politischer Inaktivität, um den Druck auf Arbeitgeber zu erhöhen. Sie schließen bereits jetzt Betriebsvereinbarungen ab oder passen bestehende an, die sich an den vom Bundesarbeitsgericht (BAG) formulierten Richtlinien orientieren. Es wird argumentiert, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitszeiterfassung hat. In einigen Fällen wird sogar erwogen, Aufsichtsbehörden einzuschalten, falls keine Maßnahmen ergriffen werden. Das widerspricht zwar im Kern den Aussagen des BAG, eine andere Wahl hat der Arbeitgeber laut einem Bericht der LTO ↗ jedoch nicht
Das ist durchaus ein scharfes Schwert, denn für eine unzureichende Erfassung der Arbeitszeit können Bußgelder verhängt werden. Bei einer Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten kann es sogar zu vorübergehenden Betriebsschließungen durch Behörden kommen.
Arbeitgeberverbände fordern unbürokratische und zukunftsgerechte Lösungen
Nach Meinung der Arbeitgeberverbände (PDF ↗) sollte nicht nur die Vertrauensarbeitszeit erhalten bleiben, sondern auch eine Delegation der Zeiterfassung auf die Arbeitnehmer weiter möglich bleiben. Zudem sollte für Mitarbeitende, die in der Wahl der Lage der Arbeitszeit frei sind, auf eine Zeiterfassung verzichtet werden können. Zudem sollte keine Vorfestlegung durch den Gesetzgeber für ein bestimmtes System der Zeiterfassung vorgenommen werden, um den Unternehmen weiterhin unterschiedliche und bedarfsgerechte Lösungen zu ermöglichen.
Aus Sicht der Arbeitgeber sollte zudem geprüft werden ob in diesem Zusammenhang einige der geltenden Regelungen zur Arbeitszeit selbst angepasst werden. So könnten die (täglichen bzw. wöchentlichen) Höchstarbeitszeiten flexibler gestaltet werden, um dem Wunsch auf unterschiedliche Verteilungen der Arbeitszeit entsprechen zu können.
Auch die Ruhezeiten, wonach zwischen dem Ende der Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten Arbeitszeit eine Zeitraum von 11 Stunden liegen muss, passen nach Ansicht der Verbände nicht mehr zu einer flexiblen Arbeitswelt. Insbesondere Eltern können so die Arbeitszeit nicht stückeln und an die Betreuungszeiten ihrer Kinder anpassen.
Digitale Lösungen für die Arbeitszeiterfassung
In der heutigen digitalen Welt gibt es zahlreiche Tools und Softwarelösungen, die die Arbeitszeiterfassung erleichtern. Diese reichen von einfachen Zeiterfassungs-Apps bis hin zu komplexen Systemen, die in Unternehmensprozesse integriert werden können. Solche Lösungen bieten nicht nur die Möglichkeit, Arbeitszeiten genau zu verfolgen, sondern ermöglichen auch eine effiziente Verwaltung von Arbeitszeittabellen und die automatische Berechnung von Überstunden.
Fazit
Auch wenn einige Betriebsräte Druck machen, ist es nicht ratsam, jetzt überstürzt zu handeln. Sie sollten zunächst die internen Abläufe und vorhandenen Verfahren zur Arbeitszeiterfassung prüfen. Da es zahlreiche Anbieter zur Zeiterfassung gibt, sollte geprüft werden, welches System am besten in die eigene Systemlandschaft und Arbeitsweise passt. Vor einer Neueinführung sollte zudem die Gesetzgebung abgewartet werden.
Update vom 31.05.2024: Einbindung des YouTube-Videos von Herrn plietsch!