Transparenz oder Anonymität
Das Personengesellschaftsrecht in Deutschland hat in den letzten Jahren eine bedeutende Modernisierung erfahren. Eine wichtige Neuerung betrifft die Eintragungspflicht von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) im Transparenzregister (eGbR). Doch was bedeutet diese Entwicklung für GbRs und wie sollten sie sich entscheiden? Wir beleuchten das Thema einmal näher für Sie:
Eintragungspflicht ins Gesellschaftsregister für GbRs
Das MoPeG ist ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, das zum 1. Januar 2024 in Deutschland in Kraft tritt. Es bringt verschiedene Änderungen im Personengesellschaftsrecht mit sich und betrifft insbesondere GbRs (Gesellschaften bürgerlichen Rechts). Das MoPeG führt eine Möglichkeit zur Eintragung als eGbR im Gesellschaftsregister ein.
Ob sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sich im Gesellschaftsregister – und damit auch im Transparenzregister (siehe auch Blog-Beitrag: Transparenzregister) – eintragen möchte, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist teilweise von den gesetzlichen Vorschriften und den Zielen der GbR abhängig.
Vorteile des Gesellschaftsregisters für eGbRs
Eintragung als Grundlage für rechtliche Anerkennung
Einerseits besteht zwar keine Eintragungspflicht in das Gesellschaftsregister, andererseits ist die Eintragung für bestimmte Rechtsgeschäfte zwingend erforderlich. Insbesondere wird die Eintragung von Immobilienbesitz, Markenrechten sowie die Eintragung als Gesellschafter an anderen Gesellschaften zukünftig den eGbRs vorbehalten sein. Auch für eine Umwandlung nach dem Umwandlungsrecht ist die vorherige Eintragung erforderlich, um den Status als Rechtssubjekt zu erfüllen.
Transparenz und Vertrauen
Das parallele Transparenzregister ermöglicht es, wichtige Informationen über eGbRs öffentlich zugänglich zu machen. Dies fördert das Vertrauen von Geschäftspartnern, Kunden und Finanzinstituten, da sie nun leichter Einblick in die Gesellschafterstruktur und wirtschaftlichen Verhältnisse einer GbR erhalten können.
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Das Transparenzregister spielt eine wichtige Rolle bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, indem es die Nachvollziehbarkeit wirtschaftlicher Transaktionen und Beteiligungen verbessert.
Herausforderung: Verlust von Anonymität
Die Eintragung im Gesellschaftsregister bzw. Transparenzregister führt zwangsläufig zum Verlust von Anonymität. Die Gesellschafter einer eGbR werden zukünftig öffentlich identifizierbar.
Fazit: Das sagt plietsch!
Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts und die Einführung des Gesellschaftsregisters stellen eine bedeutende Entwicklung für GbRs dar. Diese Reformen sollen die Transparenz und Integrität des Wirtschaftssystems in Deutschland stärken sowie zu mehr Rechtssicherheit und Verständlichkeit führen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts sollten sich sorgfältig mit den Anforderungen und Konsequenzen vertraut machen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um die bestmöglichen Entscheidungen für ihre individuelle Situation zu treffen.