Zuwendungsempfängerregister

Zuwendungsempfängerregister

Das Zuwendungsempfängerregister ↗ bietet einen umfassenden Überblick über die Empfänger von Spenden. In diesem Beitrag erläutert plietsch! was das Zuwendungsempfängerregister ist, welche Vorteile es bietet und wie es funktioniert.

Was ist das Zuwendungsempfängerregister?

Das Zuwendungsempfängerregister ist eine offizielle Datenbank, die vom Bundeszentralamt für Steuern geführt wird. Es bietet eine Übersicht über gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Ziel ist es, dass auch Spendenbescheinigungen elektronisch an das Finanzamt gemeldet werden und im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) für die Bearbeitung von Steuererklärungen zur Verfügung stehen. Zudem soll das Registern Spendern und anderen Zuwendungsgebern einen schnellen und unkomplizierten Überblick darüber verschaffen, ob die von ihnen unterstützte Organisation tatsächlich von der Finanzbehörde als steuerbegünstigt anerkannt ist. Denn nur dann dürfen Spendenbescheinigungen bzw. Zuwendungsbestätigungen tatsächlich ausgestellt werden. Dies soll Täuschungen und Missbräuche verhindern und die Transparenz im gemeinnützigen Sektor erhöhen.

Wer ist im Register enthalten?

Das Register enthält alle steuerbegünstigten Körperschaften gemäß Abgabenordnung, darunter gemeinnützige, mildtätige und/oder kirchliche Organisationen. Es umfasst auch anerkannte politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen, an die Spenden gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden können.

Daten im Register:

Das Register enthält folgende Informationen zu den Spendenempfängern:

  • Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
  • Name
  • Anschrift
  • steuerbegünstigte Zwecke
  • zuständiges Finanzamt
  • Datum des letzten die Steuerbegünstigung bestätigenden Bescheides
    (Körperschaftsteuerbescheid, Freistellungsbescheid oder Feststellungsbescheid nach § 60a AO)
  • Bankverbindung

Vertrauensschutz und Missverständnisse vermeiden

Das Register bietet auch gemeinnützigen Zuwendungsgebern, wie Fördervereinen und -stiftungen, einen zusätzlichen Vertrauensschutz. Seit dem 1. Januar 2024 reicht ein Blick in das Zuwendungsempfängerregister aus, um sicherzustellen, dass Mittelweitergaben an andere Organisationen gemeinnützig und steuerbegünstigt sind.

Trotz dieser Möglichkeiten des Registers sollen Spender und Zuwendungsgeber nicht automatisch als grob fahrlässig betrachtet werden, wenn sie das Register nicht konsultieren. Ein Spender kann weiterhin auf ausgestellte Zuwendungsbestätigungen und seinen Spendenabzug vertrauen, solange er nicht wusste oder wissen musste, dass die Bestätigung unzutreffend ist.

Fazit

Das Zuwendungsempfängerregister schafft Transparenz und Integrität im gemeinnützigen Sektor und bietet gleichzeitig den Vertrauensschutz für Spender und Zuwendungsgeber.

Mehr zum Thema Spenden auch in unserem Blog-Beitrag: Steuerliche Berücksichtigung von Spenden

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