So erkennen Sie den Betrug!
In den letzten Wochen tauchen vermehrt gefälschte Schreiben auf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Ziel der Betrüger ist es, ahnungslose Bürgerinnen und Bürger zur Zahlung zu bewegen – unter dem Vorwand von „Verspätungszuschlägen“ zur Steuererklärung. Die Schreiben wirken auf den ersten Blick offiziell, enthalten jedoch einige klare Auffälligkeiten, die Sie stutzig machen sollten.
Wichtige Hinweise – So erkennen Sie das Fake-Schreiben vom BZSt:


1. Verspätungszuschläge kommen nicht vom BZSt
Verspätungszuschläge für die verspätete Abgabe einer Steuererklärung werden immer direkt vom zuständigen Finanzamt festgesetzt und nicht vom Bundeszentralamt für Steuern. Das BZSt ist für andere Aufgaben zuständig, wie z.B. die Vergabe von Steuer-Identifikationsnummern oder die Verwaltung internationaler Steuerangelegenheiten.
2. Betrugsversuch mit ungewöhnlichem Layout und Aufbau
Das Schreiben enthält eine Mischung aus offiziell klingenden Textbausteinen, weist jedoch ein ungewöhnliches Erscheinungsbild auf. Insbesondere die beiliegende „Rechnung“ mit Produktnummer, Rechnungsnummer und Stückpreis ist bei amtlichen Bescheiden absolut unüblich. Eine echte Zahlungsaufforderung vom Finanzamt erfolgt niemals in Form einer klassischen Rechnung, sondern immer als Bescheid.
3. Auffällige Bankverbindung im Ausland
Besonders verdächtig ist die angegebene spanische IBAN (beginnend mit „ES“). Behörden in Deutschland verwenden ausschließlich inländische Bankverbindungen (IBAN beginnt mit „DE“). Eine Zahlung ins Ausland ist hier ein deutliches Indiz für einen Betrugsversuch.
4. Betrüger setzen auf Drohkulisse und Zahlungsdruck
Die Betrüger setzen bewusst auf Einschüchterung. In dem Schreiben wird ein hoher Verspätungszuschlag von mehreren hundert Euro gefordert, mit der Aufforderung zur sofortigen Zahlung innerhalb von 2 Tagen – das soll Panik auslösen und verhindern, dass Betroffene genauer nachfragen.
Demgegenüber haben Sie bei den meisten Bescheiden der Finanzverwaltung – außer es handelt sich um Mahnungen oder Androhungen einer Vollstreckung – vier Wochen Zeit zur Zahlung.
Noch ein Fake: Erstattungsformular
Dieses Formular kommt vom äußerlichen einem Behördenschreiben sehr nahe. Dennoch gibt es einige Auffälligkeiten, die Sie stutzig machen sollten:

1. Absenderadresse
An Stelle der korrekten Mailadresse „poststelle@bzst.bund.de“ des BZSt ↗ kommt die Mail von „info@bundes-zentralamt.de“ unter dieser Domain befindet sich jedoch gar keine Internetpräsenz.
2. Link
Der Link im Formular (nicht klicken!) verweist nicht auf die Adresse des BZSt, sondern auf eine Website mit dem Name „warteblockade“.
3. Kurze Frist
Eine Mail, die erst am 4.7. zugeht, bei der die Frist aber schon am 25.06. zu laufen beginnt, wird es wohl von keiner Behörde geben. Auch die kurze Bearbeitungsfrist von 5 Tagen, die beim Eingang bereist abgelaufen ist, ist bei Behörden grundsätzlich nicht üblich.
Hier soll wieder einmal unnötig Druck aufgebaut werden, damit Sie unüberlegt handeln und auf den Link klicken.
4. Zuständigkeit
Das BZSt ist – wie bereits im oben genannten Fall – nicht für die Einkommensteuer zuständig.
5. Mail generell
Finanzbehörden und Krankenkassen versenden keine Mails mit persönlichen Daten, um dem Datenschutz gerecht zu werden. Allenfalls erhalten Sie eine Info über einen neuen Bescheid in ElStEr.
Was sollten Sie tun, wenn Sie ein solches Fake-Schreiben vom BZSt (oder anderen Stellen) erhalten?
Auf weitere bekannte Betrugsversuche weist das BZSt hier auf seiner Website hin ↗.
- Ruhe bewahren
- Prüfen Sie die Absenderdaten sorgfältig
- vergleichen Sie das Schreiben mit vorherigen Schreiben der Behörde
- Im Zweifel kontaktieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt (oder eine andere Behörde, die vermeintlich der Absender sein soll) telefonisch
- Überweisen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag
- Melden Sie den Vorfall
Weiterführende Informationen zu aktuellen Betrugsmaschen und Methoden der Cyber-Kriminalität finden Sie auf der offiziellen Seite des BSI ↗.
Fazit
Lassen Sie sich nicht verunsichern! Die Betrugsmasche mit angeblichen Zahlungsaufforderungen oder Erstattungen vom BZSt ist derzeit weit verbreitet. Wer die typischen Merkmale kennt, kann sich effektiv schützen. Bleiben Sie wachsam und informieren Sie auch Freunde und Familie über diese perfide Abzocke.
So entlarven Sie den Betrugsversuch:
Wie bei jeder Mail gilt: Erst denken, dann warten, dann denken und erst dann handeln, wenn Sie wirklich sicher sind, dass Sie diese Nachricht für echt halten.
Merksatz: Das echte Finanzamt verschickt keine Rechnungen mit spanischen Kontonummern!
Updates
04.07.2025: Ergänzung eines weiteren Betrugsversuchs, Verlinkung des BZSt