e-Kassensystem

Meldung elektronischer Kassensysteme

Ab dem 1. Januar 2025 wird eine wichtige Neuerung für alle Betreiber von elektronischen Kassensystemen wirksam: Die verpflichtende elektronische Meldung von Kassensystemen an das Finanzamt. Erfahren Sie hier, welche Anforderungen ab 2025 bestehen, wie Sie Ihre Systeme registrieren und welche Konsequenzen drohen können, wenn die Meldepflicht nicht eingehalten wird.

Was genau ist zu melden?

Betreiber elektronischer Kassensysteme müssen folgende Angaben ans Finanzamt übermitteln:

  1. Name des Betreibers und Steuernummer,
  2. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE),
  3. Art und Anzahl des Aufzeichnungssystems,
  4. Seriennummer und Anschaffungsdatum des Systems,
  5. Datum der Außerbetriebnahme.

Systeme wie Fahrkartenautomaten oder Ladesäulen sind von der Meldepflicht ausgenommen.

Wie funktioniert die Meldung elektronischer Kassensysteme?

Die Übermittlung erfolgt über das ElStEr-Portal ↗. Hier sollen ab Januar 2025 neue Formulare bereitstehen, die per Direkteingabe oder per XML-Upload über die ERiC-Schnittstelle genutzt werden können.

Meldefristen und Übergangsregelung

Die Meldepflicht tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025 sollen Härten vermieden werden. Bis dahin sind alle Bestandskassen nachzumelden. Dies gilt auch, wenn die Kasse bisher – mangels Bereitstellung eines digitalen Meldeweges durch die Finanzverwaltung – auf einem anderen Weg bei der Finanzverwaltung angemeldet wurde.

Ab dem 1. Juli 2025 müssen An- und Abmeldungen innerhalb eines Monats elektronisch eingereicht werden.

Was passiert bei Verstößen?

Wer die Meldepflicht versäumt, riskiert Bußgelder und Zuschätzungen bei Kassenprüfungen. Die genauen Sanktionen richten sich nach dem Einzelfall.

Was sollten Betreiber jetzt tun?

Betreiber sollten eine Übersicht über alle elektronischen Kassensysteme in ihrem Unternehmen erstellen und eine verantwortliche Person für die künftigen Meldungen benennen. Ergänzen Sie Ihre Verfahrensdokumentation um den neuen Meldeprozess und sprechen Sie bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater.

Fazit

Die neue Meldepflicht ab 2025 ist für Betreiber elektronischer Kassensysteme verpflichtend. Es empfiehlt sich, bereits jetzt die nötigen Vorbereitungen zu treffen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

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