Einsparpotenziale für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Jahr 2025 bringt eine bedeutende Änderung für Arbeitgeber mit sich: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt von 1,7 % auf 2,5 %. Diese Erhöhung, die das Bundesministerium für Gesundheit am 6. November 2024 bekanntgegeben hat, führt zu höheren Lohnnebenkosten. Viele Kassen liegen deutlich über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Durch einen Krankenkassenwechsel der Mitarbeitenden lassen sich daher einerseits Kosten reduzieren und andererseits die Nettozahlungen an die Mitarbeitenden erhöhen.
Was bedeutet die Beitragserhöhung für Arbeitgeber?
Die Hälfte des Zusatzbeitrags wird von Arbeitgebern getragen. Die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,8 % bedeutet also steigende Lohnnebenkosten: Arbeitgeber müssen pro Mitarbeiter höhere Sozialversicherungsabgaben leisten.
Ein aktiver Krankenkassenwechsel der Mitarbeiter kann helfen, die finanzielle Belastung zu senken.
Einsparmaßnahme Krankenkassenwechsel aus Arbeitgebersicht
Da die Beitragssätze der Krankenkassen variieren, können auch Arbeitgeber profitieren, wenn Mitarbeiter eine Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag wählen. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich für Sie Ihre Mitarbeitenden auf das Einsparpotential hinzuweisen.
Wechselmöglichkeiten seit der Reform des Wahlrechts
- Kündigungsfreiheit nach 12 Monaten: Mitglieder können nach zwölf Monaten die Kasse wechseln.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Wenn eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, ist ein sofortiger Wechsel möglich.
Weitere Informationen hierzu bietet der Bundesverband der Verbraucherzentralen ↗.
Der Wechsel der Krankenkasse ist für Ihre Arbeitnehmer vereinfacht worden. Diese brauchen sich nur für eine neue Krankenkasse entscheiden, die dann automatisch die Kündigung bei der bisherigen Kasse umsetzt.
Wie kann der Arbeitgeber zum Krankenkassenwechsel motivieren?
- Finanzielle Entlastung:
Ein Krankenkassenwechsel der Belegschaft reduziert die Abzüge vom Bruttogehalt. - Aufklärung über Sparpotenziale:
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Unterschiede bei den Beitragssätzen und die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts. - Empfehlung unabhängiger Vergleichsportale:
Unterstützen Sie Ihre Belegschaft mit neutralen Tools zur Krankenkassenwahl.
Was sollte in der Kommunikation vermieden werden?
Ein Druck auf die Mitarbeitenden zu einer bestimmten Krankenkasse zu wechseln, z.B. einer eigenen Betriebskrankenkasse oder der Krankenkasse in der die Mehrzahl der Arbeitnehmenden versichert ist, darf nicht ausgeübt werden. Darüber berichtete die Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht ↗ bereits 2009. Etwas ähnliches hat das Ärzteblatt 2018 von der Deutschen Post AG berichtet ↗.
Neutrale Information über Krankenkassenwechsel
Sie sollten daher möglichst neutral über die Möglichkeit des Kassenwechsels informieren und ggf. mehrere Kassen zur Wahl stellen.
Um Ihnen Ihre Arbeit als Arbeitgeber zu erleichtern, haben wir ein Informationsschreiben für Ihre Arbeitnehmer*innen vorbereitet, das Sie gerne verwenden dürfen. Sie erhalten das Formular per eMail, nachdem Sie sich registriert haben. Melden Sie sich gerne für unseren Newsletter an, um auch in Zukunft informiert zu bleiben.
Fazit
Die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags belastet Unternehmen direkt durch höhere Lohnnebenkosten. Arbeitgeber können jedoch mit einfachen Mitteln darauf hinwirken, dass Mitarbeiter Krankenkassen mit niedrigeren Beitragssätzen wählen. Dies ist eine kosteneffiziente Maßnahme, um die finanzielle Belastung zu reduzieren und gleichzeitig die Attraktivität des Unternehmens zu stärken.