Einsparpotenziale für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Jahr 2025 bringt eine bedeutende Änderung für Arbeitgeber mit sich: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt von 1,7 % auf 2,5 %. Diese Erhöhung, die das Bundesministerium für Gesundheit am 6. November 2024 bekanntgegeben hat, führt zu höheren Lohnnebenkosten.
Viele Kassen liegen zudem deutlich über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2025 lag bereits zum Jahresanfang mit 2,92 % deutlich oberhalb des vom Gesundheitsministerium genannten Niveaus von 2,5 %.
Durch einen Krankenkassenwechsel der Mitarbeitenden lassen sich daher einerseits Lohnnebenkosten für das Unternehmen reduzieren und andererseits die Nettozahlungen an die Mitarbeitenden erhöhen.
Unterjährige Erhöhungen
August
- BKK Linde auf 2,99 %
- SBK – Siemens Betriebskrankenkasse auf 3,8 %
Juli
- BKK Karl Mayer auf 3,39 %
- BKK Technoform auf 3,49 %
- BMW BKK auf 3,9 %
- IKK Brandenburg und Berlin auf 4,35 %
Die IKK Brandenburg und Berlin hat nun einen Gesamtbeitrag von 18,95 % und ist somit die drittteuerste bundesweit geöffnete Kasse. - IKK Innovationskasse auf 4,3 %
Die IKK Innovationskasse liegt nun als eine von vier Kassen bei einem Beitrag über 18,9 %.
Nachdem diese Kasse bereits im Februar um 0,5 % auf 3,6 % erhöht hatte, ist dies erneut eine deutliche Erhöhung. Die weitere Entwicklung sollte kritisch beobachtet werden. - Merck BKK auf 3,97 %
Auch hier handelt es sich um die zweite unterjährige Erhöhung. - Securvita auf 3,9 %
Mai
- BKK Firmus auf 2,18 %
Die BKK Firmus, die bisher mit Abstand den geringsten Beitragssatz hatte, hat ab Anfang Mai ebenfalls die Beiträge erhöht. Mit einem Beitrag von 16,78 % bleibt sie jedoch knapp die günstigste bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. - BKK Scheufelen auf 3,4 %
April
- BKK Salzgitter auf 3,5 %
- mhplus auf 3,29 %
- BKK 24 auf 4,39 %
Damit – nach der Knappschaft – die zweitteuerste bundesweit geöffnete Kasse mit einem Beitrag von 18,99 %. - BKK VerbundPlus auf 3,89 %
Februar
- IKK Innovationskasse auf 3,6 % – vgl. auch die Erhöhung im Juli
- Merck BKK auf 3,2 % – vgl. auch die Erhöhung im Juli
Wir haben unser Schreiben für Ihre Arbeitnehmer zuletzt für den Monat Juli angepasst.
Weitere Erhöhungen sind zu erwarten, zumal im Fall einer Schieflage einzelner Kassen andere Kassen einspringen müssen. Auch Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach rechnete gegenüber dem Handelsblatt mit weiteren Erhöhungen ↗ im Sommer bzw. Herbst des laufenden Jahres. Über die Ursachen der aktuell starken Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge berichten wir an anderer Stelle.
Was bedeutet die Beitragserhöhung für Arbeitgeber?
Die Hälfte des Zusatzbeitrags wird von Arbeitgebern getragen. Die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,8 % bedeutet also steigende Lohnnebenkosten: Arbeitgeber müssen pro Mitarbeiter höhere Sozialversicherungsabgaben leisten.
Ein aktiver Krankenkassenwechsel durch die Mitarbeitenden kann dabei helfen, die finanzielle Belastung zu mindern.
Einsparmaßnahme Krankenkassenwechsel aus Arbeitgebersicht
Da die Beitragssätze der Krankenkassen variieren, können auch Arbeitgeber profitieren, wenn Mitarbeiter eine Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag wählen. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich für Sie Ihre Mitarbeitenden auf das Einsparpotential hinzuweisen.
Wechselmöglichkeiten seit der Reform des Wahlrechts
- Kündigungsfreiheit nach 12 Monaten: Mitglieder können nach zwölf Monaten die Kasse wechseln. Hierfür ist eine Kündigungsfrist von 2 Monaten vorgesehen.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Wenn eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, ist ein sofortiger Wechsel möglich.
Weitere Informationen hierzu bietet der Bundesverband der Verbraucherzentralen ↗.
Der Wechsel der Krankenkasse ist für Ihre Arbeitnehmer vereinfacht worden. Diese brauchen sich nur für eine neue Krankenkasse entscheiden, die dann automatisch die Kündigung bei der bisherigen Kasse umsetzt.
Wie kann der Arbeitgeber zum Krankenkassenwechsel motivieren?
- Finanzielle Entlastung:
Ein Krankenkassenwechsel der Belegschaft reduziert die Abzüge vom Bruttogehalt. - Aufklärung über Sparpotenziale:
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Unterschiede bei den Beitragssätzen und die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts. - Empfehlung unabhängiger Vergleichsportale:
Unterstützen Sie Ihre Belegschaft mit neutralen Tools zur Krankenkassenwahl.
Was sollte in der Kommunikation vermieden werden?
Ein Druck auf die Mitarbeitenden zu einer bestimmten Krankenkasse zu wechseln, z.B. einer eigenen Betriebskrankenkasse oder der Krankenkasse in der die Mehrzahl der Arbeitnehmenden versichert ist, darf nicht ausgeübt werden. Darüber berichtete die Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht ↗ bereits 2009. Etwas ähnliches hat das Ärzteblatt 2018 von der Deutschen Post AG berichtet ↗.
Neutrale Information über Krankenkassenwechsel
Sie sollten daher möglichst neutral über die Möglichkeit des Kassenwechsels informieren und beispielhaft mehrere Kassen zur Wahl stellen.
Um Ihnen Ihre Arbeit als Arbeitgeber zu erleichtern, haben wir ein Informationsschreiben für Ihre Arbeitnehmer*innen vorbereitet, das Sie gerne verwenden dürfen. Sie erhalten das Rundschreiben per eMail, nachdem Sie sich registriert haben. Melden Sie sich dabei gerne für unseren Newsletter an, um auch in Zukunft informiert zu bleiben.

Fazit
Die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags belastet Unternehmen direkt durch höhere Lohnnebenkosten. Arbeitgeber können jedoch mit einfachen Mitteln darauf hinwirken, dass Mitarbeiter Krankenkassen mit niedrigeren Beitragssätzen wählen. Dies ist eine kosteneffiziente Maßnahme, um die finanzielle Belastung zu reduzieren und gleichzeitig die Attraktivität des Unternehmens zu stärken.
Aktualisierung
08.08.2025: Erhöhungen zum August ergänzt, Link zum Beitrag über die Ursachen der Beitragssteigerungen eingefügt
21.07.2025: Erhöhungen für Juli ergänzt, Informationsschreiben angepasst und unterjährige Erhöhungen neu strukturiert
24.04.2025: Erhöhung zum Mai ergänzt
01.04.2025: Erhöhungen zum April ergänzt und das Informationsschreiben für Arbeitnehmer angepasst