Die Krankenversicherung (KV) als Teil der Sozialversicherung sorgt für die Absicherung eines Versicherten im Krankheitsfall. Bei Eintritt einer Erkrankung Verletzung übernimmt diese voll- oder teilweise die Kosten der Behandlung. Es wird zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V ➚) unterschieden. In der privaten Krankenversicherung versichern sich in erster Linie Personen, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.

über plietsch!
Betriebsausflug nach Hamburg
plietsch! unterwegs Auch dieses Jahr haben wir den Büroalltag mal wieder hinter uns gelassen und uns gemeinsam auf den Weg zum Betriebsausflug nach Hamburg gemacht.