Krankenversicherung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Krankenversicherung (KV) als Teil der Sozialversicherung sorgt für die Absicherung eines Versicherten im Krankheitsfall. Bei Eintritt einer Erkrankung Verletzung übernimmt diese voll- oder teilweise die Kosten der Behandlung. Es wird zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V ➚) unterschieden. In der privaten Krankenversicherung versichern sich in erster Linie Personen, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Was bringt das Einkommensteuergesetz?
Aktuelles

Was bringt das Einkommensteuerreformgesetz?

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 präsentiert ↗. Darin wird eine Entlastung für kleinere Einkommen einerseits und eine Belastung