Die Krankenversicherung (KV) als Teil der Sozialversicherung sorgt für die Absicherung eines Versicherten im Krankheitsfall. Bei Eintritt einer Erkrankung Verletzung übernimmt diese voll- oder teilweise die Kosten der Behandlung. Es wird zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V ➚) unterschieden. In der privaten Krankenversicherung versichern sich in erster Linie Personen, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.
Aktuelles
Bürokratiekosten durch Transparenzregister
Deutschlands höhere Belastungen im Vergleich zu anderen EU-Ländern In den letzten Jahren hat die Transparenz in wirtschaftlichen Angelegenheiten weltweit stark zugenommen. Insbesondere im Kampf gegen