Die Steuererklärungspflicht für Rentner – wirklich notwendig?
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner geraten wegen der Besteuerung ihrer Rente in finanzielle und bürokratische Schwierigkeiten. Die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung der Rentenbezüge und der schrittweise Wegfall der Steuerbefreiung führen dazu, dass viele Seniorinnen und Senioren plötzlich Steuererklärungen abgeben müssen – oft sogar rückwirkend für mehrere Jahre. Dies stellt für viele eine erhebliche Belastung dar, insbesondere für diejenigen, die in der Vergangenheit nur Arbeitnehmer waren und noch nie eine Steuererklärung abgeben mussten.
Rentenbesteuerung und die Steuererklärungspflicht für Rentner
Die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung trifft viele Rentnerinnen und Rentner unerwartet. Sie sind es gewohnt, dass die Lohnsteuer automatisch vom Gehalt abgezogen wurde. Nach Jahrzehnten im Berufsleben und einer meist überschaubaren Rente stellt sich nun plötzlich die Frage: Warum müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben, nur um Steuern zahlen zu „dürfen“? Die bürokratischen Hürden und die Unsicherheit über die richtige Vorgehensweise führen häufig zu Überforderung und Verunsicherung.
Empfehlung der Expertenkommission
Im Juli 2024 hat die vom Bundesfinanzministerium eingesetzte Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ ihren Bericht vorgelegt – wir berichteten im Beitrag „Steuerliche Reformvorschläge der Expertenkommissionen des BMF“ dazu. In diesem wurde eine Abzugssteuer für die Renten empfohlen. Diese Empfehlung zielt darauf ab, die Steuer direkt an der Quelle der Einkünfte einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Die Lösung: Abzugsteuer für Renteneinkünfte
Auch der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) ↗ schlägt deshalb ein neues System vor: Eine automatische Abzugsteuer auf Rentenbezüge – ähnlich wie bei Arbeitnehmern. Dies würde die Rentenbesteuerung direkt an der Quelle regeln und damit die Abgabe einer Steuererklärung für viele Rentner überflüssig machen.
Konkret sieht das vorgeschlagene Konzept folgende Punkte vor:
- Einbehalt und Abführung der Rentensteuer direkt durch den Rententräger an das Finanzamt.
- Elektronische Übermittlung der Rentensteuer-Daten an die Finanzverwaltung.
- Grundsätzliche Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung – analog zur Lohnsteuer.
- Möglichkeit zur freiwilligen Steuererklärung für Fälle, in denen eine Erstattung zu erwarten ist (z. B. durch hohe Krankheitskosten).
Warum eine Abzugsteuer sinnvoll wäre
Dieses System würde nicht nur die Rentner entlasten, sondern auch Steuerberater und Finanzämter. Die Verwaltung könnte durch die automatische Versteuerung der Rentenbezüge effizienter arbeiten, da die Bearbeitung einzelner Steuererklärungen für Rentner weitgehend entfiele. Für die Rentnerinnen und Rentner selbst würde das System mehr Transparenz und Planbarkeit schaffen. Zudem würde die Unsicherheit darüber, ob und wie viel Steuern zu zahlen sind, reduziert werden.
Unser Fazit als Steuerberater
Wir als Steuerberater betreuen zahlreiche Rentnerinnen und Rentner und erleben täglich die Unsicherheit und Überforderung, die mit der aktuellen Besteuerungspraxis einhergehen. Eine automatische Abzugsteuer würde viele dieser Probleme lösen. Für Rentner sollte die Abgabe einer Steuererklärung nur dann erforderlich sein, wenn sie tatsächlich mit einer Steuererstattung rechnen können – nicht, um Steuern zahlen zu dürfen.
Ein solches System würde die steuerlichen Pflichten von Rentnern erheblich vereinfachen und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Und da sowohl Finanzverwaltung als auch Steuerberater mit fehlenden Fachkräften zu kämpfen haben, wäre der Wegfall dieser unnötigen Erklärungen für alle Beteiligten ein echter Segen.