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Ein Testament widerrufen

Da ist es nun, das handschriftliche Testament. Doch was, wenn es nicht mehr gültig sein soll; wie kann man ein Testament wirksam widerrufen? Mit dieser Fragestellung durfte sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil aus April beschäftigen ↗.

Ein wirksames Testament errichten

Das man ein Testament handschriftlich erstellen muss, damit es wirksam ist, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Eine weitere verbreitete Alternative ist das notarielle Testament.

Eine weitere Ausnahme kennt das bürgerliche Gesetzbuch: Nottestamente. Diese sind grundsätzlich vor dem Bürgermeister zur Niederschrift zu erklären. Dabei sind zwei Zeugen hinzuzuziehen. Nur auf hoher See oder wenn noch größere Eile geboten ist, kann das Testament auch vor drei Zeugen zur Niederschrift erklärt werden.

Und was war im Urteilsfall geschehen?

Dem Fall, den das OLG Frankfurt zu entscheiden hatte, lag ein eindeutig vom Erblasser erstelltes aber zerrissenes Testament zugrunde.

So kam es zum Streit zwischen dem im Testament, das während einer ersten Ehe gefertigt wurde, begünstigten Freund und der Frau aus der zweiten und im Todeszeitpunkt bestehenden Ehe. Strittig war, was der Wille des Erblassers war und ob das Testament wirksam widerrufen wurde.

Argumentation des eingesetzten Erben

Der eingesetzte Erbe war der beste Freund des Erblassers. Dieser hatte ihm gegenüber erwähnt, dass er als Erbe eingesetzt wurde, jedoch nicht, dass er dies geändert habe.

Da das Testament nur einen sauberen Schnitt habe und aufgehoben wurde, habe der Erblasser wohl die Absicht gehabt, dass es weiterhin Gültigkeit haben soll.

Argumentation der Ehefrau

Das Testament wurde vom Erblasser eigenhändig zerrissen. Ob dies als Widerruf zu werten sei, sei nicht bekannt. Der Freund habe seit der Ehe nur noch sporadisch Kontakt zum Erblasser gehabt.

Wer zerstörte das Testament?

Aus Sicht des eingesetzten Erben war unklar, wer das Testament zerrissen habe. Dass dies der Erblasser war, konnte jedoch zweifelsfrei nachgewiesen werden. Denn nachweislich hatte nur dieser Zugriff auf das entsprechende Bankschließfach, das zudem unter Hinzuziehung einer Bankangestellten als Zeugin geöffnet wurde.

Warum der Erblasser das zerrissene Testament dennoch aufgehoben hatte und wann er es zerrissen hatte, war nicht bekannt.

Das Urteil um das zerrissene Testament

Das OLG Frankfurt bestätigte die Rechtsauffassung des Amtsgerichts Eschwege, nach der das Testament durch den Erblasser in der Absicht des Widerrufs zerrissen worden sei. Dies ist die Rechtsfolge aus § 2255 BGB ↗.

Wie widerrufe ich ein wirksames Testament?

Um ein Testament wirksam zu widerrufen, sollte es vernichtet werden. Dies gilt jedoch auch für alle gefertigten Kopien des Testaments, da sie geeignet sind eine wirksame Errichtung des Testaments zu beweisen, falls das Original (versehentlich) untergegangen ist. Da Kopien, die man einmal aus der Hand gegeben hat, nur schwer wieder (ohne die Gefahr einer weiteren Kopie) zurückgenommen werden können, eignet sich dieser Weg jedoch nicht immer.

Sonst bleibt nur ein wirksames Widerrufstestament, mit dem das bisherige Testament zurückgenommen wird.

Unser Fazit

Wer ein Testament wirksam erstellt und sich nicht mehr daran gebunden sieht, sollte auch für eine wirksame Vernichtung sorgen. Um Streitigkeiten zu vermeiden sollte bei Erbangelegenheiten immer auf eindeutige Aussagen im Testament bzw. bei dessen Widerruf geachtet werden.

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