Abgeltungsteuer

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Durch den Einbehalt der Kapitalertragsteuer ist die Besteuerung der Kapitalerträge gemäß § 43 Abs. 5 EStG ➚ abgegolten. Die tarifliche Einkommensteuer wird üblicherweise nicht angewandt.

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer sollte die Besteuerung der Kapitalerträge einfacher werden. Leider ist das nicht (immer) der Fall – der Anwendungserlass ➚ zu diesem Thema hat mehr als 200 Seiten.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Inventur
Aktuelles

Vorgehen bei einer Inventur

Was Unternehmer jetzt wissen müssen Während viele Unternehmen in den Jahresendspurt starten, steht ein Pflichttermin bereits im Kalender: Die Inventur zum Jahresende. Für die meisten