Die Bundesregierung hat Mitte August den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 vorgelegt. Nachdem wir bereits im letzten Monat über das Einkommensteuerentlastungsgesetz 2027 berichtet haben, klären wir nun auf, welche Änderungen aus dem Jahressteuergesetz 2026 für Sie relevant sind.
Änderungen in der Abgabenordnung
Digitalisierung
Ab dem 1.1.2027 sollen – ein Jahr später als ursprünglich geplant – sämtliche Bescheide und Schreiben der Finanzverwaltung elektronisch ergehen, sobald ein ElStEr-Konto besteht. Eine Ausnahme gilt, wenn über ElStEr aktiv widersprochen wurde.
Zinsen für Nachzahlungen und Erstattungen
Die Zinsen für Nachzahlungen und Erstattungen werden ab dem Jahr 2027 auf 0,3 % je Monat erhöht. Der Satz lag zuletzt bei 0,15 % je Monat, nachdem er bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2021 (wir berichteten) jahrzehntelang bei 0,5 % je Monat lag. Die Änderung auf 0,15 % erfolgte dann rückwirkend ab 2019.
Regelungen für KI
Die KI hat in verschiedenen Systemen der Finanzverwaltung bereits Einzug erhalten. Nun soll gesetzlich geregelt werden, dass personenbezogene Daten – soweit eine Anonymisierung unzumutbar ist – auch für das Training der KI verwendet werden dürfen.
Erweiterung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes
Durch die Erweiterung des Gesetzes kommt es zu weiteren Datenübermittlungen an die Finanzbehörden. In der Folge werden nicht nur die Daten von EU-Bürgern, sondern auch solche von Drittstaaten gemeldet. Zwischen den Staaten besteht darüber hinaus eine Möglichkeit des Abgleichs der Daten.
Änderungen in der Einkommensteuer
Vermieter – Kaufpreisaufteilung
Seit Jahren gibt es immer wieder Streit mit der Finanzverwaltung, die eine eher ungewöhnliche Berechnung von Kaufpreisen verlangt. Mehrfach musste der Bundesfinanzhof einschreiten und die Forderungen der Finanzverwaltung aufweichen. Auch bei der aktuell angewandten „Berechnungshilfe“ der Finanzverwaltung kann man sich nicht sicher sein, ob nicht die Richter am Bundesfinanzhof eine andere Auffassung haben.
Um diese Risiken aus Sicht der Finanzverwaltung zu minimieren, übernimmt der Gesetzgeber nun die bisherige Verwaltungsauffassung direkt ins Gesetz. Zu begrüßen ist, dass nun die Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag grundsätzlich zur berücksichtigen ist, wenn die dort vereinbarten Werte nicht wirtschaftlich unhaltbar sind.
Ansonsten wird zukünftig die Arbeitshilfe des Finanzministeriums angewandt, sofern nicht ein Sachverständiger vor Ort eine Wertermittlung vorgenommen hat.
Meldung der Künstlersozialkasse
Künftig sollen die Beitragsmeldungen der Künstlersozialkasse automatisch an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Diese Daten stehen dann in der vorausgefüllten Steuererklärung bereit.
Kapitalertragsteuer für beschränkt Steuerpflichtige
Zukünftig sollen beschränkt Steuerpflichtige keine Möglichkeit mehr erhalten sich im Vorfeld von der Kapitalertragsteuer befreien zu lassen. Stattdessen erfolgt erst im Nachgang eine Prüfung der Entlastung. Diese Regelung soll aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen Missbrauch verhindern.
Änderungen für Arbeitgeber durch das Jahressteuergesetz 2026
Lohnsteuerbescheinigung
Die an das Finanzamt zu übermittelnden Datensätze werden umfangreicher. In der Folge müssen wir weitere Angaben zwingend für die Lohnabrechnungen erhalten, damit diese bescheinigt werden können. Betroffen sind unter anderem:
- Fahrtkosten
- Verpflegungsmehraufwendung (inkl. Kürzungen wg. Mahlzeitengestellung)
- Übernachtungskosten
- Reisenebenkosten
- Kosten der doppelten Haushaltsführung
- Zuschüsse zur Kinderbetreuung
- Gewährung von Vermögensbeteiligungen
Lohnsteuerabzug bei freiwillig gesetzlich Versicherten
Zukünftig sollen die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung besser im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden.
Änderung im Umsatzsteuergesetz
Organschaften
Die umsatzsteuerlichen Organschaften werden im Gesetz neu in § 2c UStG geregelt. Ein lange von Experten geäußerter Wunsch, die Organschaft auf Antrag des Steuerpflichtigen, wird umgesetzt. Damit soll mehr Rechtssicherheit und eine Verwaltungsvereinfachung ermöglichst werden.
Um Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen ausreichend Vorlauf zu geben, wir diese Regelung jedoch erst ab 2030 wirksam. Anträge sollen ab Juli 2029 gestellt werden können.
Wegfall der Konsignationslager
Die bisher in § 6b UStG geregelten Konsignationslager entfallen.
Zum Gesetzesentwurf des Jahressteuergesetzes 2026
Wenn Sie sich für den Referentenentwurf, die eingegangenen Stellungnahmen und den Regierungsentwurf interessieren, können Sie diese Unterlagen beim Bundesministerium der Finanzen einsehen ↗. Doch wir müssen warnen: 168 Seiten Regierungsentwurf – vor allem in der in Deutschland leider üblichen Variante von Änderungs-Artikeln, an Stelle einer synoptischen Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen – macht eine Lesbarkeit selbst für Experten schwierig.

