Anlage N – Arbeitnehmer

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Anlage N ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, in der die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit (als Arbeitnehmer) erklärt werden.

Neben den Einnahmen (gemäß Lohnsteuerbescheinigung), werden auch die Werbungskosten berücksichtigt. Zu den Werbungskosten zählen unter anderem:


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Genossenschaft
Aktuelles

Unternehmensnachfolge durch Mitarbeitende

Wie eine Genossenschaft den Generationswechsel ermöglichen kann Was passiert mit einem Unternehmen, wenn sich kein einzelner Nachfolger findet? Diese Frage stellt sich für viele Unternehmerinnen