Außenhandelskammer

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Auslandshandelskammern (AHK) sind Institutionen der deutschen Außenwirtschaftsförderung und vertreten die Interessen der deutschen Wirtschaft gegenüber anderen Staaten. Sie beraten und betreuen Unternehmen, die ihr Auslandsgeschäft auf- oder ausbauen wollen oder helfen bei Partner- bzw. Kundensuche im Ausland. Sie werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) anteilig gefördert.

Siehe auch https://www.ahk.de/


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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