§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
A. A1 Aa Ab Ad Ae Af Ag Ai Ak Al Am An Ao Ap Ar As At Au Av Aw
Änd Anh Anl Anm Ans

Anschaffungskosten

Die handelsrechtlichen Anschaffungskosten (AK) werden in § 255 Absatz 1 HGB ➚ definiert.

Die Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die beim Erwerb eines Vermögensgegenstandes entstehen. Darunter fallen alle Kosten von der Herstellung, über Zoll- sowie Transportkosten bis hin zu einem betriebsfertigen Wirtschaftsgut (Anschaffungsnebenkosten). Die Anschaffungskosten bilden die Grundlage für die Bewertung des Gegenstandes in der Handels- und Steuerbilanz.

Über das Maßgeblichkeitsprinzip gelten diese Ansätze auch für die steuerrechtliche Bewertung, sofern keine gesonderten Vorschriften gelten.

(siehe auch nachträgliche Anschaffungskosten, anschaffungsnahe Herstellungskosten und Abschreibungen)

Related Begriffe

Aktuelle Beiträge

steuergesetz(1)
Aktuelles

Das erste Steuergesetz der neuen Regierung

Bereits nach wenigen Wochen Amtszeit hat das Finanzministerium Ende Mai den Referentenentwurf für das erste Steuergesetz der neuen Regierung vorgelegt ↗. Das Gesetz soll den

Gold
Aktuelles

Gold im Betriebsvermögen

Gold übt auf viele Menschen eine besondere Faszination aus – auch auf Unternehmer. Während Zahnärzte regelmäßig mit Zahngold als Betriebsausgabe zu tun haben, fragen sich