§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
A. A1 Aa Ab Ad Ae Af Ag Ai Ak Al Am An Ao Ap Ar As At Au Av Aw
Änd Anh Anl Anm Ans

Anschaffungskosten

Die handelsrechtlichen Anschaffungskosten (AK) werden in § 255 Absatz 1 HGB ➚ definiert.

Die Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die beim Erwerb eines Vermögensgegenstandes entstehen. Darunter fallen alle Kosten von der Herstellung, über Zoll- sowie Transportkosten bis hin zu einem betriebsfertigen Wirtschaftsgut (Anschaffungsnebenkosten). Die Anschaffungskosten bilden die Grundlage für die Bewertung des Gegenstandes in der Handels- und Steuerbilanz.

Über das Maßgeblichkeitsprinzip gelten diese Ansätze auch für die steuerrechtliche Bewertung, sofern keine gesonderten Vorschriften gelten.

(siehe auch nachträgliche Anschaffungskosten, anschaffungsnahe Herstellungskosten und Abschreibungen)

Related Begriffe

Aktuelle Beiträge

Gemeinnützig
Aktuelles

Gemeinnützigkeit vs. extremistische Vereinigung

Die Gemeinnützigkeit ist ein Privileg, das mit steuerlichen Vorteilen verbunden ist. Doch nicht jede Organisation, die sich auf den ersten Blick als gemeinnützig darstellt, erfüllt

Planetenwechsel(1)
über plietsch!

Planetenwechsel gefällig?

Dein neuer Ausbildungplatz wartet auf dich! Fühlst du dich in deiner aktuellen Ausbildung wie auf dem falschen Planeten? Hast du das Gefühl, dass dein Arbeitsplatz