§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
A. A1 Aa Ab Ad Ae Af Ag Ai Ak Al Am An Ao Ap Ar As At Au Av Aw
Änd Anh Anl Anm Ans

Anschaffungskosten

Die handelsrechtlichen Anschaffungskosten (AK) werden in § 255 Absatz 1 HGB ➚ definiert.

Die Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die beim Erwerb eines Vermögensgegenstandes entstehen. Darunter fallen alle Kosten von der Herstellung, über Zoll- sowie Transportkosten bis hin zu einem betriebsfertigen Wirtschaftsgut (Anschaffungsnebenkosten). Die Anschaffungskosten bilden die Grundlage für die Bewertung des Gegenstandes in der Handels- und Steuerbilanz.

Über das Maßgeblichkeitsprinzip gelten diese Ansätze auch für die steuerrechtliche Bewertung, sofern keine gesonderten Vorschriften gelten.

(siehe auch nachträgliche Anschaffungskosten, anschaffungsnahe Herstellungskosten und Abschreibungen)

Ähnliche Begriffe

Aktuelle Beiträge

ChatGPT
Aktuelles

ChatGPT als Sprachdolmetscher

Die Steuerberatung ist ein komplexes Themenfeld, in dem klare Kommunikation eine wesentliche Rolle spielt. Für Steuerberater ist es entscheidend, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären, sei

A1-Bescheinigung
Aktuelles

A1-Bescheinigung

Arbeiten im EU-Ausland – Was Sie wissen müssen Durch die Globalisierung und den wachsenden internationalen Handel arbeiten viele Unternehmen grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union (EU).