außergewöhnliche Belastungen

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Die außergewöhnlichen Belastungen (agB) bezeichnen Kosten der privaten Lebensführung, die auf Grund besonderer/ außergewöhnlicher Umstände entstehen. Diese können bei Vorliegen der Voraussetzungen (§ 33 EStG ➚) einkommensmindernd sein und so die Steuerlast senken.

Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind Unterhaltszahlungen und Krankheitskosten.

(vgl. auch: Scheidungskosten)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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