Deutscher Rechnungslegung Standard

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Der deutsche Rechnungslegung Standard (DRS) wurde vom Deutschen Rechnungslegungs Standard Committee e.V. (DRSC)  entwickelt. Er konkretisiert die Gesetzvorgaben für die Konzernrechnungslegung nach Handelsgesetzbuch (HGB) und zielt auf eine Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ab.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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