Herstellungskosten

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Die handelsrechtlichen Herstellungskosten (HK) werden in § 255 Absatz 2 HGB ➚ definiert. Über das Maßgeblichkeitsprinzip gelten diese Ansätze auch für die steuerrechtliche Bewertung, sofern keine gesonderten Vorschriften gelten.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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