Das Handelsrecht (HR) wird als Sonderrecht der Kaufleute definiert und wird angewandt, wenn diese untereinander in Beziehung treten und beispielsweise Geschäfte miteinander schließen. Das Handelsrecht hat ebenfalls Gültigkeit für Handwerk und Industrie sowie für die Masse der Dienstleister außerhalb freier Berufe, wie beispielsweise Kinos, Gaststätten oder Taxiunternehmen. Gesetzliche Grundlage ist das Handelsgesetzbuch, (HGB).
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Löschkonzept nach DSGVO
Warum ein Löschkonzept jetzt wichtiger denn je ist Der 28. Januar ist der internationale Tag des Datenschutzes. Ein idealer Anlass, um sich mit einem zentralen