§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
H. Ha Hb He Hf Hg Hi Hj Hk Hm Hr Hs Hv Hz
Han Hau

Handelsrecht

Das Handelsrecht (HR) wird als Sonderrecht der Kaufleute definiert und wird angewandt, wenn diese untereinander in Beziehung treten und beispielsweise Geschäfte miteinander schließen. Das Handelsrecht hat ebenfalls Gültigkeit für Handwerk und Industrie sowie für die Masse der Dienstleister außerhalb freier Berufe, wie beispielsweise Kinos, Gaststätten oder Taxiunternehmen. Gesetzliche Grundlage ist das Handelsgesetzbuch, (HGB).

Ähnliche Begriffe

Aktuelle Beiträge

Mitarbeitervorstellung_Dirk(1)
über plietsch!

Dirk Bruhn

Unsere Mitarbeiter-Vorstellung Seit wann bist du bei plietsch? Juli 2022 (in Egestorf) Berufserfahrung und Qualifikation 35 Jahre bei einer genossenschaftlichen Bank als (Anlage)-Berater / Bankbetriebswirt

Zahl des Monats März
Zahl des Monats

Zahl des Monats März – 1.333

Mehr als 1.333 Einträge hat unser Steuerlexikon … und es werden immer mehr… Was bedeutet Anlage N und wofür steht die Abkürzung KUV? Bei steuerlichen