Das Handelsrecht (HR) wird als Sonderrecht der Kaufleute definiert und wird angewandt, wenn diese untereinander in Beziehung treten und beispielsweise Geschäfte miteinander schließen. Das Handelsrecht hat ebenfalls Gültigkeit für Handwerk und Industrie sowie für die Masse der Dienstleister außerhalb freier Berufe, wie beispielsweise Kinos, Gaststätten oder Taxiunternehmen. Gesetzliche Grundlage ist das Handelsgesetzbuch, (HGB).

über plietsch!
Betriebsausflug nach Hamburg
plietsch! unterwegs Auch dieses Jahr haben wir den Büroalltag mal wieder hinter uns gelassen und uns gemeinsam auf den Weg zum Betriebsausflug nach Hamburg gemacht.