Kleinunternehmer

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Selbstständige oder gewerblich tätige sind gemäß Umsatzsteuergesetz Kleinunternehmer, wenn sie eine Umsatzgrenze nicht überschreiten.

Sie fallen dann unter die Kleinunternehmerregelung.

plietscher Hinweis: Es handelt sich um eine rein umsatzsteuerliche Betrachtung. Auf die Einkommensteuer oder andere Regelungen hat der Status als Kleinunternehmer keine Auswirkung.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Genossenschaft
Aktuelles

Unternehmensnachfolge durch Mitarbeitende

Wie eine Genossenschaft den Generationswechsel ermöglichen kann Was passiert mit einem Unternehmen, wenn sich kein einzelner Nachfolger findet? Diese Frage stellt sich für viele Unternehmerinnen

Weihnachtsfeier als Betreibsveranstaltung
Aktuelles

Weihnachtsfeier als Betriebsveranstaltung

Was Arbeitgeber steuerlich beachten sollten Die Weihnachtsfeier gehört für viele Unternehmen fest zum Jahresende. Sie bietet Gelegenheit, gemeinsam auf das vergangene Jahr zurückzublicken, sich bei