Kleinunternehmer ist, wer Umsätze unterhalb der Grenze des § 19 UStG ➚ (seit 1.1.2020: 22.000 €) erzielt. Leistungen des Unternehmers fallen ohne Umsatzsteuer an. Im Gegenzug kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Auf die Anwendung der Regelung kann verzichtet werden.
plietscher Hinweis: Die Kleinunternehmer-Regelung greift nur für inländische Unternehmer.