§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Ka Kb Kc Kf Kg Ki Kj Kl Km Kn Ko Kp Kr Ks Kt Ku Kv Kw
Kün Kur

Kurzarbeitergeld

Bei vorübergehender Kurzarbeit können Unternehmen Kurarbeitergeld (KUG) für Ihre Mitarbeiter bei der Bundeagentur für Arbeit beantragen. Das Kurzarbeitergeld gilt als finanzielle Hilfestellung in einer schlechten Wirtschaftslage eines Unternehmens. Die gesetzliche Bezugsdauer ist auf 12 Monate befristet. Die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt von Nettogehalt eines Mitarbeiters ab. Die prozentuale Höhe des Nettogehalts ist im SGB III ➚ geregelt.

Das Kurzarbeitergeld selbst ist zwarsteuerfrei, wird jedoch im Rahmen der Progression bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Deshalb sind Empfänger verpflichtet eine Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr abzugeben.

Ähnliche Begriffe

Aktuelle Beiträge

Dirk(1)
über plietsch!

Dirk: Weiterbildung abgeschlossen

Testamentvollstrecker Dirk Bruhn, der am Standort Bispingen für unsere Mandanten vor Ort ist, ist nun Testamentvollstrecker (DVEV). Er hat das juristische Fachseminar bei der Deutschen

Ruhestand
Aktuelles

Wissenswertes vor dem Ruhestand

Ihr Ruhestand solle eine Zeit der Entspannung und Erfüllung sein. Mit einer gründlichen Planung und dem nötigen Wissen über steuerliche Aspekte können Sie diesen Lebensabschnitt