Bei vorübergehender Kurzarbeit können Unternehmen Kurarbeitergeld (KUG) für Ihre Mitarbeiter bei der Bundeagentur für Arbeit beantragen. Das Kurzarbeitergeld gilt als finanzielle Hilfestellung in einer schlechten Wirtschaftslage eines Unternehmens. Die gesetzliche Bezugsdauer ist auf 12 Monate befristet. Die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt von Nettogehalt eines Mitarbeiters ab. Die prozentuale Höhe des Nettogehalts ist im SGB III ➚ geregelt.
Das Kurzarbeitergeld selbst ist zwarsteuerfrei, wird jedoch im Rahmen der Progression bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Deshalb sind Empfänger verpflichtet eine Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr abzugeben.