Partnerschaftsgesellschaft

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine Rechtsform, die zu den Personengesellschaften zählt. Eine PartG hat mindestens zwei Gesellschafter, die gemeinsam freiberuflich tätig sind. Es gelten die Vorschriften des PartGG ➚.

Die PartG wird durch jeden Gesellschafter einzeln vertreten, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.

(vgl. auch PartG mbB)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Jahressteuergesetz 2026
Aktuelles

Was bringt das Jahressteuergesetz 2026?

Die Bundesregierung hat Mitte August den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 vorgelegt. Nachdem wir bereits im letzten Monat über das Einkommensteuerentlastungsgesetz 2027 berichtet haben, klären wir