Verbindlichkeiten

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Verbindlichkeiten (Verb.) sind Verpflichtungen eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger. Dabei kann es sich um Geld oder Sachleistungen handeln. Es handelt sich somit um Schulden, bei denen eindeutig festgelegt ist, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum die Gegenleistung erfolgen muss – beispielsweise Bank-Darlehen, Warenlieferungen, Steuerverbindlichkeiten.

In der Bilanz bezeichnet man als Verbindlichkeiten alle noch offenen Verpflichtungen des Unternehmers gegenüber Lieferanten oder sonstigen Gläubigern, bei denen die Gegenleistung noch nicht erfolgte.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Genossenschaft
Aktuelles

Unternehmensnachfolge durch Mitarbeitende

Wie eine Genossenschaft den Generationswechsel ermöglichen kann Was passiert mit einem Unternehmen, wenn sich kein einzelner Nachfolger findet? Diese Frage stellt sich für viele Unternehmerinnen

Weihnachtsfeier als Betreibsveranstaltung
Aktuelles

Weihnachtsfeier als Betriebsveranstaltung

Was Arbeitgeber steuerlich beachten sollten Die Weihnachtsfeier gehört für viele Unternehmen fest zum Jahresende. Sie bietet Gelegenheit, gemeinsam auf das vergangene Jahr zurückzublicken, sich bei