Vereinsregister

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In das Vereinsregister (VR) werden alle nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches gebildeten Vereine eingetragen, die dies beantragen. Mit der Eintragung erlangt der Verein die Rechtsfähigkeit, er kann somit Träger von Rechten und Pflichten sein. Mit der Eintragung wird aus dem Verein ein eingetragener Verein, der das Kürzel e.V. führen kann. Im Rahmen des Registerrechts wird der Vereinsregister bei den Amtsgerichten geführt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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