Warum viele „Steuersparmodelle“ am Ende teuer werden
Auf Social Media oder in Fachartikeln liest man häufig Beispiele, in denen Unternehmer trotz hoher Gewinne angeblich keine Steuern zahlen.
Solche Fälle basieren meist auf zeitlichen Gestaltungsmöglichkeiten, nicht auf einer echten Steuerbefreiung. Das heißt: Die Steuer wird nicht dauerhaft vermieden, sondern lediglich in spätere Jahre verschoben.
Diese Unterscheidung ist entscheidend, um zu verstehen, ob ein Modell wirklich eine Steuerersparnis oder nur eine Steuerverschiebung bewirkt.
Steuerverlagerung statt Steuerersparnis – was ist der Unterschied?
- Steuerersparnis: Die Steuerlast wird dauerhaft reduziert – etwa durch Freibeträge, niedrigere Steuersätze oder echte Subventionen.
- Steuerverschiebung: Die Steuer wird nur auf spätere Jahre verschoben. In Summe bleibt die Belastung gleich oder kann im Extremfall durch Progressionseffekte sogar erhöhen.
Kurz gesagt: Wer heute spart, zahlt später nach – oft zu einem ungünstigeren Zeitpunkt.
Häufige Modelle mit Steuerverlagerungseffekt
1. Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG
Mit dem Investitionsabzugsbetrag dürfen bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten schon vor der Anschaffung als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Das senkt die Steuer im Jahr der Bildung – führt aber in späteren Jahren zu einem Gewinnzuschlag (in Form niedrigerer Abschreibungen), wenn die Investition tatsächlich erfolgt.
👉 Folge: Die Steuerlast wird meist nur zeitlich verschoben. In der Gesamtbetrachtung entsteht kein echter Vorteil, sondern eine Verschiebung der Zahlung. Wenn jedoch einmalig höhere Einkünfte ausgeglichen werden sollen, um den Grenzsteuersatz zu mindern, ist das durchaus eine sinnvolle Maßnahme.
Beispiel:
- Jahr 1: Bildung IAB → Gewinnminderung um 100.000 € → Steuerersparnis z.B. 42.000 €
- Jahr 2: Auflösung + Investition + Sonderabschreibung → erneute Steuerersparnis durch die Sonderabschreibung
- Jahr 3 – Ende der Abschreibung: weniger Abschreibung = höherer Gewinn → Steuer steigt wieder
2. Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung ermöglicht zu Beginn höhere Abschreibungsbeträge und damit geringere Steuern.
In späteren Jahren sinkt der Abschreibungsbetrag, der Gewinn steigt – und mit ihm die Steuerlast.
👉 Fazit: Kein dauerhafter Steuervorteil, sondern eine zeitliche Vorverlagerung der Abschreibung.
3. Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 952 € brutto (800 € netto) dürfen sofort vollständig abgeschrieben werden.
Das spart kurzfristig Steuern, verringert aber auch die Abschreibungen der kommenden Jahre.
👉 Fazit: Praktisch zur Liquiditätssteuerung, aber kein echtes Sparmodell.
Weitere Informationen im IWW-Artikel zur GWG-Sofortabschreibung ↗.
Wann Steuerstundung trotzdem sinnvoll ist
Auch wenn diese Instrumente keine dauerhafte Steuerersparnis bringen, können sie betriebswirtschaftlich sinnvoll sein. Eine niedrigere Steuerbelastung heute erhöht die Liquidität, was Spielraum für Investitionen oder Schuldentilgung schafft.
Wichtig ist nur: Die spätere Steuermehrbelastung sollte strategisch eingeplant und nicht verdrängt werden. So kann eine Steuerstundung aktiv zur Unternehmenssteuerung genutzt werden.
Fazit: Kurzfristige Steuerentlastung bewusst einsetzen
Viele Steuersparmodelle führen lediglich zu einer zeitlichen Verschiebung der Steuerlast.
Das ist nicht per se schlecht – aber als Unternehmer sollten Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.
Unsere Empfehlung:
- Nutzen Sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bewusst zur Liquiditätssteuerung,
- bilden Sie Rücklagen für spätere Steuerzahlungen
- setzen Sie zusätzlich auf echte Steuerstrategien (z. B. Rechtsformwahl und Nachfolgeregelung)
So wird aus der bloßen Steuerverlagerung anderer eine durchdachte Steuerstrategie mit nachhaltigem Nutzen für Sie.

