§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Ga Gb Gd Ge Gf Gg Gh Gi Gj Gk Gm Go Gp Gr Gs Gu Gv Gw
Geb Gef Geg Gel Gem Gen Gep Ger Ges Gew Gez

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist laut Einkommensteuergesetz § 6 Abs. 2 ➚ ein selbstständig nutzbarer, beweglicher und abnutzbarer Vermögensgegenstand mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 800 Euro netto. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter dürfen im aktuellen Steuerjahr vollständig abgeschrieben werden. Teurere Wirtschaftsgüter müssen hingegen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Beispiele für ein GWG sind Büromöbel, Telefone, Laptops, Werkzeuge u.a..

Ähnliche Begriffe

Aktuelle Beiträge

ChatGPT
Aktuelles

ChatGPT als Sprachdolmetscher

Die Steuerberatung ist ein komplexes Themenfeld, in dem klare Kommunikation eine wesentliche Rolle spielt. Für Steuerberater ist es entscheidend, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären, sei

A1-Bescheinigung
Aktuelles

A1-Bescheinigung

Arbeiten im EU-Ausland – Was Sie wissen müssen Durch die Globalisierung und den wachsenden internationalen Handel arbeiten viele Unternehmen grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union (EU).