Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist laut Einkommensteuergesetz § 6 Abs. 2 ➚ ein selbstständig nutzbarer, beweglicher und abnutzbarer Vermögensgegenstand mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 800 Euro netto. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter dürfen im aktuellen Steuerjahr vollständig abgeschrieben werden. Teurere Wirtschaftsgüter müssen hingegen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Beispiele für ein GWG sind Büromöbel, Telefone, Laptops, Werkzeuge u.a..

Zahl des Monats
Zahl des Monats März: 54
54 Tage: So lange dauert die Bearbeitung eines Steuerbescheids in Niedersachsen Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat in seinem aktuellen Bearbeitungs-Check die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für