§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Ga Gb Gd Ge Gf Gg Gh Gi Gj Gk Gl Gm Go Gp Gr Gs Gu Gv Gw
Geb Gef Geg Gel Gem Gen Gep Ger Ges Gew Gez

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist laut Einkommensteuergesetz § 6 Abs. 2 ➚ ein selbstständig nutzbarer, beweglicher und abnutzbarer Vermögensgegenstand mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 800 Euro netto. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter dürfen im aktuellen Steuerjahr vollständig abgeschrieben werden. Teurere Wirtschaftsgüter müssen hingegen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Beispiele für ein GWG sind Büromöbel, Telefone, Laptops, Werkzeuge u.a..

Related Begriffe

Aktuelle Beiträge

Fake BZSt
Aktuelles

Warnung Fake-Schreiben BZSt

So erkennen Sie den Betrug! In den letzten Wochen tauchen vermehrt gefälschte Schreiben auf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Ziel der Betrüger

Betriebsausflug_HH
über plietsch!

Betriebsausflug nach Hamburg

plietsch! unterwegs Auch dieses Jahr haben wir den Büroalltag mal wieder hinter uns gelassen und uns gemeinsam auf den Weg zum Betriebsausflug nach Hamburg gemacht.