Statusfeststellungsverfahren

Änderung zum Statusfeststellungsverfahren zum 01.04.2022

Ist ein Beschäftigter selbstständig oder abhängig? Dieser Fragestellung geht das Statusfeststellungsverfahren nach. Auftraggeber und Auftragnehmer können den Erwerbsstatus von der deutschen Rentenversicherung (DRV) prüfen lassen. Der Antrag kann von beiden Parteien gestellt werden. Das Ergebnis ist wichtig, da eine Vielzahl von Rechtsfolgen wie Kündigungsschutz, Sozialversicherung und Urlaubsanspruch an den Erwerbsstatus geknüpft sind. Das Statusfeststellungsverfahren soll die Parteien u.a. vor Beitragsnachforderungen schützen – diese können bis zu 3 Jahre rückwirkend anfallen (bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre).

Ab dem 01.04.2022 gibt es Änderungen zu diesem Verfahren. Hier das Wichtigste auf einen Blick:

Feststellung nur noch des Erwerbsstatus

Die DRV entscheidet im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens nur noch über den Erwerbsstatus und trifft keine verbindliche Aussage mehr über die Versicherungspflichten in der Sozialversicherung. Die Informationen müssen dann vom Auftraggeber oder Auftragnehmer eigenständig eingeholt werden.

Prognoseentscheidung

Mit der neuen Prognoseentscheidung kann die DRV schon vor Aufnahme einer Tätigkeit eine Feststellung über den Erwerbsstatus mitteilen. Dafür müssen der DRV alle wichtigen Informationen wie Verträge, Arbeitsumstände sowie Art und Weise der Zusammenarbeit vorliegen. Bisher war dies erst ab Beginn der Tätigkeit möglich.

Gruppenfeststellungsverfahren

Werden mehrere Aufträge auf der Grundlage der Parteien und vertraglichen Basis durchgeführt, musste bislang für jeden Auftrag eine Statusfeststellung beantrag werden. Ab dem 01.04. werden Gruppenfeststellungen möglich sein. Wenn Art und Umstände des Arbeitsverhältnisses übereinstimmen und einheitlichen vertraglichen Bedingungen unterliegen, ist nur ein Statusfeststellungsverfahren zu beantragen.

Dreieckskonstellation

Besteht ein Beschäftigungsverhältnis zu einem Dritten, kann die Dreieckskonstellationen in einem einheitlichen Verfahren geklärt. Damit sollen Widersprüche vermieden und eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden. Das ist insbesondere relevant für die Fälle der Arbeitnehmer­überlassung und bei (Schein-)Werkverträgen.

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