Maut

Ab dem 1. Juli 2024: Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen

Ab dem 1. Juli 2024 tritt in Deutschland eine wichtige Änderung der Mautregelung in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf den Straßengüterverkehr haben wird. Diese Neuregelung betrifft alle Fahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und zielt darauf ab, weitere Nutzer an den Infrastrukturkosten zu beteiligen und den Umweltschutz zu fördern.

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2024?

Bisher galt die Mautpflicht nur für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Mit der neuen Regelung werden nun auch leichtere Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen in die Mautpflicht einbezogen. Dies betrifft vor allem Transporter und Lieferwagen, die bisher von der Maut befreit waren.

Warum wird die Mautpflicht ausgeweitet?

Die Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen soll dazu beitragen, die Kosten für den Erhalt und Ausbau der Straßeninfrastruktur gerechter zu verteilen. Durch die Ausweitung der Mautpflicht soll ein Anreiz geschaffen werden, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu nutzen, da die Mautgebühren nach dem Schadstoffausstoß berechnet werden.

Wie hoch sind die Mautgebühren?

Die Mautgebühren werden je nach Schadstoffklasse und Achszahl des Fahrzeugs berechnet. Fahrzeuge mit niedrigen Emissionen zahlen geringere Gebühren als solche mit höheren Emissionen. Eine Tabelle der Gebühren ist beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ↗ einsehbar.

Wie erfolgt die Abrechnung der Maut?

Die Abrechnung der Maut erfolgt über das automatische Mauterfassungssystem „Toll Collect“. Fahrzeuge müssen mit einer On-Board Unit (OBU) ausgestattet sein, die die gefahrenen Strecken und die entsprechenden Gebühren erfasst. Parallel ist eine manuelle Buchung über das Internet bzw. an Mautautomaten möglich, jedoch bei häufigen Fahrten nicht sinnvoll.

Welche Strafen gibt es?

Fahrzeuge, die ohne gültige Mauterfassung auf den mautpflichtigen Straßen unterwegs sind, riskieren hohe Bußgelder. Dazu zählen zum Beispiel die Angabe falscher Gewichtsklassen oder Achszahl in der OBU. Das Bundesamt für Güterverkehr führt regelmäßige Kontrollen durch, um die Einhaltung der Mautpflicht sicherzustellen.

Wie der Betreiber Toll Collect auf seiner Website ↗ angibt, belaufen sich die Verwarnungsgelder bis zu 40 €, die Bußgelder bis zu 120 € und die Geldstrafen für Mautdelikte bis zu 20.000 € (gemäß Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)).

Tipps für betroffene Unternehmen

  • Fahrzeugflotte prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen mit einer OBU ausgestattet und ordnungsgemäß registriert sind .
  • Schadstoffklasse optimieren: Überprüfen Sie die Emissionswerte Ihrer Fahrzeuge und erwägen Sie, ältere, emissionsintensivere Fahrzeuge auszumustern oder durch umweltfreundlichere Modelle zu ersetzen.
  • Routenplanung anpassen: Nutzen Sie mautpflichtige Strecken nur dann, wenn es für den Auftrag sinnvoll ist, um unnötige Kosten zu vermeiden. Planen Sie Routen sorgfältig und berücksichtigen Sie die Mautgebühren bei der Kalkulation von Transportaufträgen.
  • Aufträge ablehnen: Prüfen Sie, ob alle vorhandenen Aufträge auch mit den erhöhten Mautkosten kostendeckend abgearbeitet werden können. Kündigen Sie andere Aufträge – wenn möglich – fristgerecht, um nicht auf den Mautkosten sitzen zu bleiben.

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