Weiter steigende Lohnnebenkosten durch die gesetzlichen Krankenkassen
Trotz gegenteiliger Äußerungen aus der Bundespolitik wurde auch für 2026 der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhöht. Dieser steigt auf 2,9 %. Der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2025 lag jedoch schon zum Jahresanfang mit 2,92 % und somit deutlich oberhalb des vom Gesundheitsministerium genannten Niveaus von 2,5 %. In der Folge ist der vom Ministerium für 2026 mit 2,9 % vorgegebene Zusatzbeitrag erneut zu gering.
Es ist daher zu erwarten, das viele Kassen oberhalb dieses Wertes liegen werden. Letztlich führt jede Erhöhung eines kassenindividuellen Beitragssatzes zu höheren Lohnnebenkosten sowie geringeren Nettobezügen für die Arbeitnehmer.
Einsparpotenziale für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Durch einen Krankenkassenwechsel der Mitarbeitenden lassen sich daher einerseits Lohnnebenkosten für das Unternehmen reduzieren und andererseits die Nettozahlungen an die Mitarbeitenden erhöhen. Gerne können Sie unser Schreiben für Ihre Arbeitnehmer nutzen, um auf die Möglichkeit des Wechsels hinzuweisen. Dieses Schreiben haben wir für den Januar 2026 angepasst.
Über die Ursachen der starken Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge im Jahr 2025 berichten wir an anderer Stelle. Weitere Erhöhungen sind auch zukünftig zu erwarten, zumal im Fall einer Schieflage einzelner Kassen andere Kassen einspringen müssen.
Was bedeutet die Beitragserhöhung für Arbeitgeber?
Die Hälfte des Zusatzbeitrags wird von Arbeitgebern getragen. Jede Anhebung eines kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes bedeutet also steigende Lohnnebenkosten: Arbeitgeber müssen pro Mitarbeiter höhere Sozialversicherungsabgaben leisten.
Ein aktiver Krankenkassenwechsel durch die Mitarbeitenden kann dabei helfen, die finanzielle Belastung – sowohl für den Betrieb als auch für den Mitarbeitenden selbst – zu mindern.
Einsparmaßnahme Krankenkassenwechsel aus Arbeitgebersicht
Da die Beitragssätze der Krankenkassen variieren, können auch Arbeitgeber profitieren, wenn Mitarbeiter eine Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag wählen. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich für Sie Ihre Mitarbeitenden auf das Einsparpotential hinzuweisen.
Wechselmöglichkeiten seit der Reform des Wahlrechts
- Kündigungsfreiheit nach 12 Monaten: Mitglieder können nach zwölf Monaten die Kasse wechseln. Hierfür ist eine Kündigungsfrist von 2 Monaten vorgesehen.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Wenn eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, ist ein sofortiger Wechsel möglich.
Weitere Informationen hierzu bietet der Bundesverband der Verbraucherzentralen ↗.
Der Wechsel der Krankenkasse ist für Ihre Arbeitnehmer vereinfacht worden. Diese brauchen sich nur für eine neue Krankenkasse entscheiden, die dann automatisch die Kündigung bei der bisherigen Kasse umsetzt.
Wie kann der Arbeitgeber zum Krankenkassenwechsel motivieren?
- Finanzielle Entlastung:
Ein Krankenkassenwechsel der Belegschaft reduziert die Abzüge vom Bruttogehalt. - Aufklärung über Sparpotenziale:
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Unterschiede bei den Beitragssätzen und die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts. - Empfehlung unabhängiger Vergleichsportale:
Unterstützen Sie Ihre Belegschaft mit neutralen Tools zur Krankenkassenwahl.
Was sollte in der Kommunikation vermieden werden?
Ein Druck auf die Mitarbeitenden zu einer bestimmten Krankenkasse zu wechseln, z.B. einer eigenen Betriebskrankenkasse oder der Krankenkasse in der die Mehrzahl der Arbeitnehmenden versichert ist, darf nicht ausgeübt werden. Darüber berichtete die Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht ↗ bereits 2009. Etwas ähnliches hat das Ärzteblatt 2018 von der Deutschen Post AG berichtet ↗.
Unser Service für Arbeitgeber: Neutrale Information über Krankenkassenwechsel
Sie sollten daher möglichst neutral über die Möglichkeit des Kassenwechsels informieren und beispielhaft mehrere Kassen zur Wahl stellen.
Um Ihnen Ihre Arbeit als Arbeitgeber zu erleichtern, haben wir ein Informationsschreiben für Ihre Arbeitnehmer*innen vorbereitet, das Sie gerne verwenden dürfen. Sie erhalten das Rundschreiben per eMail, nachdem Sie Ihre Mailadresse bestätigt haben.

Fazit
Die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags belastet Unternehmen direkt durch höhere Lohnnebenkosten. Arbeitgeber können jedoch mit einfachen Mitteln darauf hinwirken, dass Mitarbeiter Krankenkassen mit niedrigeren Beitragssätzen wählen. Dies ist eine kosteneffiziente Maßnahme, um die finanzielle Belastung zu reduzieren und gleichzeitig die Attraktivität des Unternehmens zu stärken.
Aktualisierung
29.12.2025: Überarbeitung und Berücksichtigung der Auswirkungen der Erhöhungen zum Januar 2026
08.08.2025: Erhöhungen zum August ergänzt, Link zum Beitrag über die Ursachen der Beitragssteigerungen eingefügt
21.07.2025: Erhöhungen für Juli ergänzt, Informationsschreiben angepasst und unterjährige Erhöhungen neu strukturiert
24.04.2025: Erhöhung zum Mai ergänzt
01.04.2025: Erhöhungen zum April ergänzt und das Informationsschreiben für Arbeitnehmer angepasst

