Abgabepflicht

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Nur etwa die Hälfte der Arbeitnehmer unterliegt der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gemäß § 46 EStG ➚. Häufig lohnt sich aber die freiwillige Abgabe der Steuererklärung, um Werbungskosten, Sonderausgaben u.ä. geltend machen zu können.

plietscher Tipp: Sollte bei der Berechnung tatsächlich einmal eine Nachzahlung entstehen, wird die Steuererklärung einfach nicht eingereicht.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Steuerersparnis
Aktuelles

Steuerersparnis oder Steuerverschiebung

Warum viele „Steuersparmodelle“ am Ende teuer werden Auf Social Media oder in Fachartikeln liest man häufig Beispiele, in denen Unternehmer trotz hoher Gewinne angeblich keine

Steuerlexikon
über plietsch!

Das Steuerlexikon der plietsch! Steuerberatung

Wissen, das wächst Das Steuerlexikon der Kanzlei plietsch! Steuerberatung ist ein digitales Nachschlagewerk für steuerliche Fachbegriffe und Abkürzungen. Somit die perfekte Grundlage für Mandanten, Unternehmer