Grundsteuerreform und Pflichten für Eigentümer

Grundsteuerreform

– anstehende Pflichten für Eigentümer

Soviel ist sicher, die Grundsteuerreform ist beschlossene Sache, ab 2025 wird die Grundsteuer erstmals seit 1964 bzw. 1935 mit neuen Bewertungsdaten erhoben. Nicht alle Bundesländer nutzen das Bundesmodell, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und weitere Bundesländer gehen in der Bewertung einen eigenen Weg. So müssen Grundstückseigentümer und Steuerberater sich mit verschiedenen Anforderungen und Angaben je nach Bundesland beschäftigen. 

2025 ist noch lange hin? Das stimmt nicht ganz, denn bis es einen neuen Grundsteuer-Bescheid gibt, sind die Finanzbehörden noch lange mit den Neuberechnungen beschäftigt. Schließlich haben die meisten Bundesländer versprochen, dass die Steueränderung – im Landesdurchschnitt – steuerneutral erfolgen soll. Um diese Berechnungen vornehmen zu können benötigen die Finanzämter viel Zeit. Zeit, die den Steuerpflichtigen und Steuerberatern nun genommen wurde.

Im Sommer des nächsten Jahres sollen die Daten erstmals an die Finanzämter übermittelt werden können. Die Frist liegt dann bereits im Oktober, so dass – mitten in der Sommerpause – nur ein Zeitfenster von etwa drei Monaten bleibt. In dieser Zeit die Daten Ihrer Grundstücke zu bearbeiten könnte zu Stress und sogar dem Versäumen von Fristen führen.

Deshalb bieten wir Ihnen an schon jetzt mit der Bearbeitung der Erklärungen zu beginnen und die Daten in unserer Software schon vor der Zurverfügungstellung der ElStEr-Schnittstelle zu verarbeiten.

Sie möchten das Thema schnellstmöglich erledigen oder haben noch Fragen zur Vorgehensweise? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Mehr im Blog zum Thema Grundsteuer:


Nachtrag vom 13.12.2021: www.haufe.de ➚ gibt eine Übersicht zum aktuellen Stand der Gesetzgebungsverfahren auf Länderebene und der Länder, die das Bundesmodell nutzen.

Nachtrag vom 17.12.2021: Der Steuerberaterverband Hamburg spricht von einer Mammutaufgabe, da 35 Millionen Grundstücke in Deutschland in nächsten Jahr neu bewertet werden müssen.

Nachtrag vom 22.12.2021: Das Finanzministerium des Landes Niedersachsen plant, laut einem Schreiben an die Steuerberaterkammer Niedersachsen, die Steuerpflichtigen im Mai oder Juni 2022 auf die Abgabepflicht zur Grundstücksbewertung hinzuweisen. Zu spät, denn wenn seitens der Steuerpflichtigen erst danach damit begonnen wird, nach einem Steuerberater – mit freien Kapazitäten – und den erforderlichen Unterlagen zu suchen, ist es nicht mehr realistisch dass die entsprechende Erklärung fristgerecht erfolgt.

Nachtrag vom 07.01.2022: Auf der Seite des Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) wird ein Überblick über die verschiedenen Modelle ➚ von Bund und Ländern gegeben. Zudem wird auf einer Übersichtsseite ➚der aktuelle Stand des Verfahrens nebst FAQ dargestellt.

Update vom 20.07.2022: Toten Link zur Grundsteuerreform entfernt.

Update vom 07.02.2023: Anpassung Überschrift, Verweise auf andere Beiträge

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