Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und die Verletzten/Erkrankten sowie ihre Hinterbliebenen zu entschädigen. Die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für die nichtstaatlichen Einrichtungen rund um den Gesundheitsdienst sowie der Wohlfahrtspflege und gehört zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland.

(Vergleiche auch Bgw.de➚)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktivrente
Aktuelles

Ist die Aktivrente verfassungswidrig?

Das Kabinett aus Union und SPD hat die Aktivrente auf den Weg gebracht. Bundesfinanzminister Klingbeil verspricht sich davon „Impulse für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland,“ wie

Betriebsprüfung
Aktuelles

Risiken einer Betriebsprüfung

Was Selbstständige wissen müssen Das Finanzamt kündigt an, die Bücher zu prüfen – und plötzlich steht das gesamte Lebenswerk auf dem Prüfstand. Für viele Selbstständige