Geldwäschegesetz

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Das Geldwäschegesetz (GwG) ➚  dient der Prävention und Bestrafung von Geldwäsche. Es wird definiert welche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um illegale Geldwäsche zu verhindern und Finanzströme zu kontrollieren. Das Gesetz regelt die Pflichten, die für die unter das GwG fallenden Personen und Unternehmen gelten. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz werden als Ordnungswidrigkeit und mit einer hohen Geldbuße geahndet.

Unter anderem sind auch Steuerberater durch das GwG verpflichtet Ihre Kunden zu identifizieren.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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